Teilnahmebedingungen Affiliate-Programm

Stand: August 2026 · Version 2.0

Änderungen in Version 2.0 (August 2026) gegenüber Version 1.9: Ziffer 12 ersetzt den bisherigen allgemeinen Änderungsvorbehalt. Änderungen sind künftig nur bei sachlichem Grund möglich; Änderungen zum Nachteil des Affiliates – insbesondere an den Provisionskonditionen – bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung, und bloßes Weiterteilnehmen oder Schweigen gilt nicht mehr als Zustimmung. Ziffer 10 begrenzt den Verfall bei einer Sperrung wegen Missbrauchs auf diejenigen Provisionen, die auf dem missbräuchlichen Verhalten beruhen; alle übrigen bleiben bestehen. Ziffer 3a wird entsprechend begrenzt. Ziffer 3 erhält ein Rechenbeispiel. Sämtliche Änderungen wirken zugunsten des Affiliates.Änderungen in Version 1.9 gegenüber Version 1.8: Ziffer 3 stellt klar, dass ein aktiver Kunde ein Konto ist, das im jeweiligen Monat ein bezahltes Abonnement unterhält – bei jährlicher Zahlungsweise also über den gesamten bezahlten Zeitraum und nicht nur im Monat der Zahlung; das wirkt zugunsten des Affiliates. Ergänzend beschreibt Ziffer 3 nun, wie und wann die Stufe festgestellt wird: automatisiert zu Beginn des Folgemonats anhand des dann bestehenden Kundenbestands, ein Aufstieg zusätzlich bei jeder provisionsfähigen Zahlung, ein Abstieg erst nach drei aufeinanderfolgenden Feststellungen unter der Schwelle und nur um eine Stufe. Klargestellt ist außerdem, dass Zahlungen, für die keine Provision entstanden ist (z. B. vor der Freigabe des Affiliates), nicht mitzählen und dass der Wegfall des eigenen Abonnements wie ein Unterschreiten der Schwelle behandelt wird (Abstieg damit ebenfalls erst nach drei Feststellungen) sowie dass ein Konto nicht mehr zählt, wenn die für es geleisteten Zahlungen vollständig erstattet oder zurückgebucht wurden. Klargestellt ist ferner, dass Konten eines anderen Affiliates auch dann nicht als eigene aktive Kunden zählen, wenn für ihre Zahlungen eine Vergütung der zweiten Ebene entsteht, und dass bei einem Konto ohne feststellbares Ende des bezahlten Zeitraums zugunsten des Affiliates vom Fortbestehen ausgegangen wird. Ziffer 3a (zweite Ebene) wird präzisiert: Klargestellt wird, dass die Stufe 3 im Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung vorliegen muss, dass für die zweite Ebene keinerlei eigene Zahlung (Abonnement, Eintritts- oder Teilnahmegebühr, Mindestabnahme) erforderlich ist, dass die Vergütung ausschließlich aus dem Umsatz des Anbieters und nicht aus Beiträgen anderer Teilnehmer stammt, dass die Ziffern 5 bis 8 (insbesondere Clearing und Stornierung) entsprechend gelten und dass Umgehungsgestaltungen zur Versagung führen können. Neu aufgenommen ist außerdem, dass Kunden der zweiten Ebene keine eigenen aktiven Kunden im Sinne von Ziffer 3 sind (sie erhöhen die eigene Provisionsstufe also nicht) und dass auf eigene Zahlungen des Affiliates auch auf der zweiten Ebene keine Vergütung entsteht.Änderung in Version 1.8 gegenüber 1.7: Ziffer 3 ersetzt den festen Provisionssatz durch ein Stufenmodell von 20 % bis 40 %, abhängig von der Zahl aktiver Kunden; ein individuell vereinbarter Satz gilt fortan als Mindestsatz und kann dadurch nicht unterschritten werden. Neue Ziffer 3a führt eine zweite Ebene mit 5 % ab Stufe 3 ein. Ziffer 4 stellt klar, dass der Klick vor der Registrierung liegen muss und ein bestehendes Konto nachträglich nicht mehr zugeordnet werden kann.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate-Programm der Plattform NetBaseOS (netbaseos.de), betrieben von Justin Tückmantel, Am Stationsgarten 43, 42327 Wuppertal (nachfolgend „Anbieter"). Mit Absenden der Bewerbung und Bestätigung dieser Bedingungen kommt nach Freigabe durch den Anbieter ein Affiliate-Vertrag zustande.

2. Teilnahme und Freigabe

Die Teilnahme setzt eine Bewerbung über das interne Formular und die ausdrückliche Freigabe durch den Anbieter voraus. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Anbieter kann Bewerbungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Teilnehmer müssen voll geschäftsfähig sein und handeln im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit (B2B).

3. Provision und Provisionsstufen

Der Affiliate erhält eine Provision auf den Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) jeder erfolgreich vermittelten und tatsächlich bezahlten Zahlung auf ein kostenpflichtiges Abonnement (Premium, Team oder Enterprise). Die Provision wird wiederkehrend für jede Verlängerung gewährt, solange das vermittelte Abonnement aktiv ist und der Affiliate-Status besteht.

Die Höhe richtet sich nach der erreichten Provisionsstufe:

  • Stufe 1 – ab 0 aktiven Kunden: 20 %
  • Stufe 2 – ab 5 aktiven Kunden: 25 %
  • Stufe 3 – ab 15 aktiven Kunden: 30 %
  • Stufe 4 – ab 30 aktiven Kunden: 35 %
  • Stufe 5 – ab 60 aktiven Kunden: 40 %

Aktiver Kunde ist ein dem Affiliate zugeordnetes Konto, das im jeweiligen Kalendermonat ein bezahltes Abonnement unterhält. Das setzt voraus, dass für dieses Konto mindestens eine Zahlung auf ein kostenpflichtiges Abonnement tatsächlich geleistet wurde, der bezahlte Bezugszeitraum in diesem Monat noch andauert und nach Abzug von Erstattungen und Rückbuchungen für dieses Konto eine Provision verbleibt; wurden die für das Konto geleisteten Zahlungen vollständig erstattet oder zurückgebucht, zählt es nicht. Bei jährlicher Zahlungsweise zählt das Konto für den gesamten bezahlten Zeitraum, nicht nur im Monat der Zahlung. Ein gekündigtes Abonnement zählt bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums, danach nicht mehr. Kostenlose Testphasen, Gratis-Konten, vom Anbieter oder durch einen anderen Nutzer unentgeltlich freigeschaltete Konten, gelöschte Konten und das eigene Konto des Affiliates zählen nicht. Zahlungen, für die dem Affiliate keine Provision entstanden ist – etwa Zahlungen aus der Zeit vor seiner Freigabe (Ziffer 2) oder Zahlungen eines ihm nicht zugeordneten Kontos –, bleiben bei der Zählung unberücksichtigt. Lässt sich für ein Konto kein Ende des bezahlten Bezugszeitraums feststellen, wird zugunsten des Affiliates vom Fortbestehen des Abonnements ausgegangen, solange dieses nicht beendet ist. Konten, die einem anderen Affiliate zugeordnet sind, zählen nicht als eigene aktive Kunden; das gilt auch dann, wenn für ihre Zahlungen eine Vergütung der zweiten Ebene nach Ziffer 3a entsteht.

Ist der Affiliate zum Zeitpunkt der Zahlung selbst zahlender Kunde der Plattform (aktives, bezahltes Abonnement), gilt für ihn mindestens Stufe 2. Ein kostenpflichtiges Abonnement ist für die Teilnahme am Programm nicht erforderlich; die Stufen 3 bis 5 werden ausschließlich über die Zahl der aktiven Kunden erreicht. Entfällt das eigene Abonnement, wird dies bei der monatlichen Feststellung wie ein Unterschreiten der Schwelle behandelt; es gelten die Abstiegsregeln des folgenden Absatzes.

Die Stufe wird monatlich neu bestimmt. Die Feststellung erfolgt automatisiert zu Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats; maßgeblich ist der Bestand an aktiven Kunden zu diesem Zeitpunkt. Ein Aufstieg wird zusätzlich bei jeder provisionsfähigen Zahlung geprüft; er gilt ab der nächsten provisionsfähigen Zahlung, dann für alle zugeordneten Kunden, und kann mehrere Stufen umfassen. Ein Abstieg erfolgt frühestens, wenn die Zahl der aktiven Kunden bei drei aufeinanderfolgenden monatlichen Feststellungen unter der Schwelle der erreichten Stufe liegt, und dann jeweils nur um eine Stufe; danach beginnt die Zählung neu. Wird die Schwelle zwischenzeitlich wieder erreicht, beginnt die Zählung ebenfalls neu. Stufenänderungen wirken ausschließlich für die Zukunft; bereits entstandene Provisionen bleiben unberührt.

Der Anbieter kann für einzelne Affiliates einen abweichenden, höheren Satz festlegen. Ein solcher individueller Satz gilt als Mindestsatz: Er wird durch das Stufenmodell nicht unterschritten, und eine höhere Stufe geht ihm vor. Es gilt jeweils der zum Zahlungszeitpunkt maßgebliche Satz.

Rechenbeispiel

Ein Affiliate hat 16 aktive Kunden und damit Stufe 3 (30 %). Einer dieser Kunden zahlt ein Monatsabo von 19,95 € netto: Provision 5,99 €.

Fällt die Zahl im Januar, Februar und März jeweils auf 14, wird die Stufe nach der dritten Feststellung auf Stufe 2 (25 %) angepasst – ab dann 4,99 € je Zahlung. Erreicht er im Februar wieder 15, beginnt die Zählung neu und die Stufe bleibt.

Wurde ihm individuell ein Satz von 30 % zugesagt, bleibt es auch auf Stufe 2 bei 30 %; der Mindestsatz wirkt, bis eine Stufe darüber hinausgeht (ab Stufe 4: 35 %).

3a. Zweite Ebene

Wird ein vom Affiliate geworbener Nutzer seinerseits als Affiliate freigegeben und vermittelt eigene zahlende Kunden, erhält der Affiliate zusätzlich 5 % auf den Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) der tatsächlich bezahlten Abonnements dieser Kunden. Voraussetzung ist, dass der Affiliate im Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung mindestens Stufe 3 erreicht hat; maßgeblich ist die nach Ziffer 3 festgestellte Stufe (Schwelle: 15 aktive Kunden). Fällt er nach Ziffer 3 auf eine niedrigere Stufe zurück, entfällt die Vergütung der zweiten Ebene für ab diesem Zeitpunkt anfallende Zahlungen; bereits entstandene Vergütungen bleiben unberührt.

Für das Werben, Vermitteln oder Betreuen weiterer Affiliates als solches wird keine Vergütung gewährt – weder einmalig noch laufend. Die Vergütung der zweiten Ebene entsteht ausschließlich dann und insoweit, als ein Endkunde tatsächlich ein kostenpflichtiges Abonnement bezahlt hat. Weder für die Teilnahme am Programm noch für den Zugang zur zweiten Ebene sind ein eigenes kostenpflichtiges Abonnement, eine Eintritts- oder Teilnahmegebühr, eine Mindestabnahme, ein Warenbezug oder eine sonstige Zahlung erforderlich; die maßgebliche Stufe 3 wird ausschließlich über die Zahl der eigenen aktiven Kunden erreicht.

Die Vergütung der zweiten Ebene trägt der Anbieter. Sie wird nicht von der Provision des geworbenen Affiliates abgezogen, mindert dessen Ansprüche nicht und wird nicht aus Zahlungen, Beiträgen oder Einlagen des geworbenen Affiliates oder weiterer Teilnehmer finanziert, sondern aus dem Umsatz des Anbieters.

Die Vergütung ist auf genau diese zweite Ebene begrenzt; weitere Ebenen bestehen nicht. Der Affiliate erhält insbesondere keine Vergütung auf Umsätze von Kunden, die von Affiliates gewonnen wurden, die ihrerseits durch den geworbenen Affiliate geworben wurden. Die Vergütung gilt nur für Kunden, die der geworbene Affiliate nach seiner eigenen Zuordnung (Ziffer 4) gewonnen hat. Auch der geworbene Affiliate kann unter denselben Voraussetzungen eine Vergütung der zweiten Ebene für die von ihm geworbenen Affiliates erhalten; für den einzelnen Affiliate bleibt es unabhängig davon bei genau zwei Ebenen.

Kunden der zweiten Ebene sind keine eigenen aktiven Kunden im Sinne von Ziffer 3; sie wirken sich auf die eigene Provisionsstufe nicht aus. Auf eigene Zahlungen des Affiliates entsteht auch auf der zweiten Ebene keine Vergütung (Ziffer 4, Self-Referral).

Die Freigabe eines geworbenen Nutzers als Affiliate liegt allein beim Anbieter (Ziffer 2). Ein Anspruch des Affiliates auf diese Freigabe, auf eine bestimmte Zahl von Affiliates auf der zweiten Ebene oder auf deren Tätigwerden besteht nicht. Zwischen den Affiliates wird durch die zweite Ebene kein Weisungs-, Betreuungs- oder Gesellschaftsverhältnis begründet; jeder Affiliate handelt selbständig und auf eigene Rechnung.

Für die Vergütung der zweiten Ebene gelten die Ziffern 5 bis 8 entsprechend. Sie durchläuft insbesondere dieselbe Clearing-Periode und wird bei Rückerstattung, Widerruf oder Rückbuchung der zugrunde liegenden Zahlung im selben Umfang storniert bzw. zurückbelastet (Ziffer 5).

Haben sich zwei Affiliates gegenseitig geworben, entfällt die Vergütung der zweiten Ebene für beide. Bei Umgehungsgestaltungen – insbesondere Mehrfach- oder Scheinkonten, vorgeschobenen Dritten oder abgestimmten wechselseitigen Zuordnungen – kann der Anbieter die hierauf entfallende Vergütung der zweiten Ebene versagen oder zurückbelasten; im Übrigen bleibt der Anspruch bestehen. Der Affiliate darf das Programm nicht so darstellen, dass der Eindruck entsteht, eine Vergütung könne allein oder überwiegend durch das Gewinnen weiterer Affiliates erzielt werden. Verdienstversprechen und Beispielrechnungen, die keinen typischen Verlauf abbilden, sind unzulässig (Ziffer 8 gilt entsprechend).

4. Zuordnung (Attribution)

Die Zuordnung erfolgt über den persönlichen Affiliate-Link bzw. -Code. Klickt ein Besucher diesen Link, wird für 60 Tage ein Cookie gesetzt. Registriert sich der Besucher in diesem Zeitraum, wird er dem Affiliate dauerhaft zugeordnet. Ein späterer Kauf – auch nach Monaten – löst die Provision aus. Maßgeblich ist die erste Zuordnung (First-Touch). Eine Zuordnung zu eigenen Käufen des Affiliates (Self-Referral) ist ausgeschlossen.Die Zuordnung setzt voraus, dass der Klick auf den Empfehlungslink vor der Registrierung des geworbenen Nutzers erfolgt ist. Ein bereits bestehendes Konto kann nachträglich nicht mehr zugeordnet werden. Lässt sich die Zuordnung im Einzelfall technisch nicht feststellen, kann sie ausschließlich der Anbieter nach Prüfung manuell vornehmen; ein Anspruch darauf besteht nicht.

5. Clearing und Stornierung

Provisionen werden zunächst als „in Klärung" geführt und nach einer Clearing-Periode von 30 Tagen auszahlbar, sofern keine Rückerstattung, kein Widerruf und keine Rückbuchung (Chargeback) erfolgt.

Bei einer vollständigen Rückerstattung oder Rückbuchung der zugrunde liegenden Zahlung wird die entsprechende Provision vollständig storniert bzw. – falls sie bereits ausgezahlt wurde – zurückbelastet. Bei einer teilweisenRückerstattung (z. B. infolge eines Widerrufs mit anteiligem Wertersatz) wird die Provision anteilig im Verhältnis des erstatteten zum ursprünglich gezahlten Betrag gekürzt bzw. anteilig zurückbelastet.

6. Auszahlung und Guthaben

Auszahlungen erfolgen auf Antrag des Affiliates ab einem Mindestguthaben von 50 € verfügbarer Provision, per PayPal oder Banküberweisung an die hinterlegten Daten. Der Anbieter prüft und bearbeitet Auszahlungsanträge manuell, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Antragstellung. Ein Auszahlungsanspruch besteht nur für ordnungsgemäß angefallene, nicht stornierte und die Clearing-Periode durchlaufene Provisionen.

Es kann jeweils nur eine Auszahlung gleichzeitig beantragt werden. Ein erneuter Antrag ist erst möglich, wenn kein offener Antrag mehr besteht und seit dem letzten Antrag mindestens 30 Tage vergangen sind (höchstens eine Auszahlung je 30-Tage-Zeitraum). Wird der Mindestbetrag nicht erreicht, verbleibt das Guthaben auf dem Affiliate-Konto und wird vorgetragen, bis der Mindestbetrag erreicht ist.

Das noch nicht ausgezahlte Provisionsguthaben wird nicht verzinst. Ein Anspruch auf Verzinsung, auf eine abweichende Auszahlungsfrequenz oder auf Auszahlung unterhalb des Mindestbetrags besteht nicht. Das Guthaben stellt keine Einlage dar und wird nicht treuhänderisch verwahrt; es handelt sich um noch nicht fällige bzw. noch nicht ausgezahlte Provisionsansprüche.

Bei Beendigung der Teilnahme (Ziffer 10) werden verbleibende, ordnungsgemäß verdiente und die Clearing-Periode durchlaufene Provisionen im Rahmen einer Schlussabrechnung ausgezahlt, sofern der Affiliate die hierfür erforderlichen Auszahlungs- und Steuerdaten bereitstellt; der Mindestbetrag gilt für diese Schlussauszahlung nicht. Auszahlungsansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften (regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB).

Löscht der Affiliate sein NetBaseOS-Konto selbst, während noch ein nicht ausgezahltes Provisionsguthaben besteht, wird die Löschung erst ausgeführt, nachdem er sich das Guthaben hat auszahlen lassen oder im Löschdialog ausdrücklich auf das offene Guthaben verzichtet. Der ausdrückliche Verzicht bewirkt einen Erlass der betreffenden Provisionsansprüche (§ 397 BGB); er ist endgültig und kann nach Durchführung der Löschung nicht widerrufen werden. Abrechnungs- und steuerrelevante Unterlagen (insbesondere bereits erstellte Gutschriften) bleiben aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten hiervon unberührt (siehe Ziffer 7 sowie die Datenschutzerklärung).

7. Steuern und Gutschriftverfahren

Der Affiliate ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich. Die Abrechnung der Provisionen erfolgt im Gutschriftverfahren gemäß §14 Abs. 2 UStG: Der Anbieter erstellt die Abrechnung (Gutschrift), der Affiliate stimmt diesem Verfahren mit Annahme dieser Bedingungen zu.

Affiliates mit Kleinunternehmerstatus (§19 UStG) erhalten die Provision ohne Umsatzsteuer. Regelbesteuerte Affiliates erhalten die Provision zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und müssen eine gültige USt-IdNr. bzw. Steuernummer angeben. Angaben zu Name/Firma, Anschrift und Steuerstatus sind verpflichtend und aktuell zu halten.

8. Pflichten des Affiliates / Werbekennzeichnung

  • Werbung ist als solche klar zu kennzeichnen (z. B. „Anzeige" / „Werbung"), insbesondere bei Affiliate-Links in sozialen Medien.
  • Keine irreführenden, unwahren oder unseriösen Werbeaussagen.
  • Keine Schaltung von bezahlter Werbung auf Marken-Keywords wie „NetBaseOS" (Marken-Bidding) ohne ausdrückliche Erlaubnis.
  • Kein Spam, keine unaufgeforderte Massenkommunikation, keine Cookie-Manipulation.
  • Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften (u. a. UWG, DSGVO).

9. Testphasen-Verlängerung („Trial-Boost“)

Der Anbieter kann Affiliates die freiwillige Zusatzfunktion bereitstellen, einem von ihnen selbst geworbenen Nutzer während dessen ersten 14 Tagen nach der Registrierung (kostenlose Testphase) einmalig eine kostenlose Verlängerung der Premium-Testphase um sieben Tage zu gewähren – begrenzt auf höchstens drei Personen je Kalendermonat und Affiliate, ohne Übertrag nicht genutzter Kontingente. Die Kosten dieser Verlängerung trägt der Anbieter; der geworbene Nutzer schuldet hierfür kein Entgelt, und es entsteht kein automatisch verlängertes Abonnement. Nach Ablauf der Testphase wechselt das Konto ohne Zahlungspflicht in die kostenlose Version zurück.

Diese Funktion ist eine freiwillige Marketing-Leistung des Anbieters. Ein Anspruch des Affiliates auf ihre Bereitstellung, auf ein bestimmtes Kontingent oder auf ihren Fortbestand besteht nicht; der Anbieter kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern, begrenzen oder einstellen.

Die Gewährung einer Testphasen-Verlängerung erfolgt im Namen und auf Kosten des Anbieters. Sie löst keine Provision aus und begründet keinen Vergütungsanspruch des Affiliates; provisionsfähig bleiben ausschließlich tatsächlich bezahlte Zahlungen auf ein kostenpflichtiges Abonnement nach Ziffer 3. Der Affiliate darf die Funktion nicht missbräuchlich einsetzen, insbesondere nicht mit irreführenden oder unzutreffenden Angaben zum Leistungsumfang bewerben (Ziffer 8 gilt entsprechend).

10. Laufzeit und Kündigung

Der Affiliate-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Der Anbieter kann den Affiliate-Status bei Verstößen gegen diese Bedingungen mit sofortiger Wirkung sperren.

Bereits ordnungsgemäß verdiente, nicht stornierte Provisionen bleiben auch nach Beendigung erhalten und werden nach den Ziffern 5 bis 7 abgerechnet. Bei einer Sperrung wegen Missbrauchs entfällt der Anspruch nur für diejenigen Provisionen, die auf dem missbräuchlichen Verhalten beruhen; im Übrigen bleibt er bestehen.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Affiliate-Programms richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Der zur Zuordnung gesetzte Cookie wird ausschließlich beim aktiven Klick auf einen Affiliate-Link gesetzt.

12. Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht – etwa eine Änderung der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, eine Anpassung an geänderte steuerliche oder technische Rahmenbedingungen, die Schließung einer Regelungslücke oder die Einführung neuer Funktionen des Programms.

Änderungen, die den Affiliate schlechterstellen – insbesondere Änderungen der Provisionskonditionen –, bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung. Der Anbieter legt sie ihm dazu im Affiliate-Bereich vor. Die Zustimmung wird nicht dadurch ersetzt, dass der Affiliate weiter am Programm teilnimmt, nicht widerspricht oder schweigt.

Stimmt der Affiliate einer solchen Änderung nicht zu, bleibt es für ihn bei den bisher vereinbarten Bedingungen. Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis in diesem Fall mit einer Frist von zwei Wochen beenden; bis dahin verdiente Provisionen bleiben unberührt.

Bereits entstandene Provisionsansprüche werden von Änderungen nicht berührt. Änderungen wirken ausschließlich für Zahlungen, die nach ihrem Wirksamwerden anfallen.

Bei Fragen zum Affiliate-Programm kontaktiere uns über die in der App hinterlegten Kontaktmöglichkeiten.