gemäß Art. 28 DSGVO
Stand: November 2026
Zuletzt angepasst am 1. November 2026 (Ziffern 3 und 12) · Frühere Fassungen
Zuletzt angepasst am 8. November 2026 (Ziffern 3, 4, 6 und 16: Papierkorb für gelöschte Interessenten und Kunden. Löscht der Verantwortliche oder eine Assistenz einen solchen Eintrag, wird er samt zugehörigen Angaben zunächst 14 Tage im Papierkorb des Kontos aufbewahrt, kann dort zurückgeholt oder sofort endgültig gelöscht werden und wird danach automatisch endgültig gelöscht; beim Löschen über den Hinweis auf lange nicht bearbeitete Interessenten, beim Rückgängigmachen eines Imports und bei der Kontolöschung entfällt der Papierkorb. Ergänzt sind die Datenkategorie und das Zurückholen als protokollierte Aktion der Team-Aktivität. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 5. November 2026 (Ziffern 3, 4 und 5: Neues Zusatzmodul „Urlaubsvertretung“, das nur nach gesonderter Vereinbarung freigeschaltet wird: Eine vom Verantwortlichen bestimmte Person aus seiner Downline sieht für höchstens sechs Wochen seine neuen übergebbaren Kontaktanfragen ohne Kontaktdaten und kann sie in seinem Namen übergeben; sie handelt dabei als ihm unterstellte Person nach Art. 29 DSGVO. Ergänzt sind die Datenkategorie (Übergabe-Vermerk) und die Vertretung als betroffene Person. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 1. November 2026, achte Änderung (Einleitung und Ziffer 3: Zu jeder Zustimmung zu diesem AVV und zu seinen Ergänzungen wird zusätzlich eine Prüfsumme der zu diesem Zeitpunkt zuletzt im Archiv der Fassungen erfassten Fassung gespeichert, damit sich der zugestimmte Wortlaut eindeutig wiederfinden lässt. Rechte und Pflichten ändern sich dadurch nicht; neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 1. November 2026, siebte Änderung (Ziffern 3 und 12: Die Regelungen zur Lead-Schnittstelle und zur Calendly-Anbindung in Ziffer 3 gelten für den Verantwortlichen erst mit seiner ausdrücklichen Zustimmung (entsprechend AGB Ziffer 13), die er zusammen mit der Weisung per Häkchen erklärt; Zeitpunkt und Fassung werden gespeichert. Ist die Höchstzahl an Kontaktanfragen erreicht, nennt die Benachrichtigung über eine Calendly-Buchung nur noch Termintyp und Termin, nicht den Namen der buchenden Person. Das Verhältnis zu Calendly ist vollständig in Ziffer 3 geregelt; Ziffer 12 verweist für die Anbindung per Webhook nur noch dorthin. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 1. November 2026, sechste Änderung (Ziffern 3 und 4: Die Weisung zur Calendly-Anbindung erteilt der Verantwortliche beim Speichern des Signaturschlüssels ausdrücklich; Zeitpunkt und Fassung werden gespeichert. Eine weitere Buchung einer bereits erfassten Person wird als Notiz an der bestehenden Kontaktanfrage abgelegt statt verworfen; ist die Höchstzahl an Kontaktanfragen des Plans erreicht, wird der Verantwortliche nur in der Anwendung benachrichtigt. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 1. November 2026, fünfte Änderung (Ziffern 1, 3, 4, 5 und 12: Die Weisung zur Lead-Schnittstelle erteilt der Verantwortliche beim Anlegen jedes Schlüssels ausdrücklich; Zeitpunkt und Fassung werden gespeichert. Verbindet der Verantwortliche sein eigenes Calendly-Konto per Webhook, nimmt der Auftragsverarbeiter auf seine Weisung Meldungen über neue Buchungen entgegen und legt daraus eine Kontaktanfrage an; Calendly ist dabei kein Unterauftragnehmer. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 1. November 2026, vierte Änderung (Ziffern 1, 3, 4, 5 und 13: Auf Weisung des Verantwortlichen nimmt der Auftragsverarbeiter über eine Schnittstelle Einsendungen aus Formularen der eigenen Website des Verantwortlichen entgegen und legt sie als Kontaktanfrage an; Erhebung und Information der Absender auf der Website liegen allein beim Verantwortlichen, die Weisung zu besonderen Kategorien nach Ziffer 13 gilt auch für diese Formulare. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 1. November 2026, dritte Änderung (Ziffern 3 und 8: Für KI-Funktionen werden ausschließlich kostenpflichtige Modelle eingesetzt; OpenRouter leitet Anfragen nur an Betreiber der Modelle weiter, die Eingaben und Antworten nicht speichern und nicht zum Training verwenden. Diese Betreiber sind als weitere Unterauftragnehmer von OpenRouter benannt. Zur Nutzung der KI-Funktionen werden Zeitpunkt, Funktion, Modell, Token-Zahl und Kosten ohne Inhalte gespeichert). Zuvor am 1. November 2026, zweite Änderung (Ziffern 3, 8 und 13: Auf Einzelweisung des Verantwortlichen KI-gestützte Vorschläge für eine persönliche Nachricht an einen einzelnen Kunden oder Interessenten auf Grundlage eines von ihm vor dem Absenden geprüften Auszugs aus Notizen, Kontaktverlauf, Wiedervorlage und Zusatzprofilen, ohne Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern; keine Speicherung der Vorschläge, kein Versand. Der Unterauftragnehmer OpenRouter war bereits benannt; seine Tätigkeitsbeschreibung wurde entsprechend ergänzt). Zuvor am 1. November 2026 (Ziffern 3 und 4: Den Link zu einem Angebot aus dem Zusatzmodul für Kosten- und Mengenberechnungen kann der Verantwortliche im Plan Enterprise je Angebot auch unter seiner eigenen, verbundenen Domain erhalten; die gewählte Domain wird am Angebot gespeichert. Ziffern 3, 4 und 5: neutralere Bezeichnung des Zusatzmoduls ohne inhaltliche Änderung. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 31. Oktober 2026 (Ziffern 3, 4 und 5: Im gesondert freizuschaltenden Zusatzmodul für Kosten- und Mengenberechnungen kann der Verantwortliche für einen Kunden oder Interessenten eine Berechnung („Angebot“) mit Vorname des Kontakts und Angaben zum Bezugsobjekt der Berechnung (etwa Name und Gewicht eines Haustiers) erstellen; Speicherung als fester Stand, Bereitstellung von Seite und PDF unter einem zufälligen Link für 30 Tage ohne Erfassung von Aufrufen, Löschung 30 Tage nach Ablauf des Links, je Kontakt höchstens die fünf neuesten; versendet wird allein vom Verantwortlichen, der Lizenzinhaber erhält keinen Zugriff auf die Angebote. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 29. Oktober 2026, dritte Änderung (Ziffern 3, 4, 5 und 13: Grußkarte zum Anlass „Ehrentag“ aus einem Datumsfeld eines Zusatzprofils mit jährlicher Erinnerung; an der Karte werden eine Kopie des Namens des Eintrags und der Feldbezeichnung gespeichert und auf der Kartenseite angezeigt – nicht das Datum –, im Vermerk die Kennungen von Eintrag und Feld; Hinweise zu Personen aus dem Umfeld von Kunden. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag, zweite Änderung (Ziffern 3 und 4: Je Kunde besteht nur noch eine abrufbare Grußkarte unter einem gleichbleibenden Link; eine neue Karte überschreibt die bisherige. Zu jeder erstellten Karte wird ein Vermerk ohne Kartentext und Link gespeichert, der Mehrfachsendungen vorbeugt und nach 40 Tagen gelöscht wird. Saison-Aktion zu Weihnachten und Neujahr: Motiv und Text einmal wählen, jede Karte weiterhin einzeln durch den Verantwortlichen. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag (Ziffern 3, 4, 5 und 16: Erstellt eine Assistenz eine Grußkarte, steht ihr Name – als beim Erstellen gespeicherte Kopie, mit dem Zusatz „im Auftrag von“ und dem Namen des Verantwortlichen, ohne Foto – als Absender auf der Karte; Antwort-Schaltfläche und Impressum bleiben die des Verantwortlichen. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 28. Oktober 2026, zweite Änderung (Ziffern 3, 4 und 5: Der Verantwortliche kann für einen Kunden eine digitale Grußkarte erstellen. Der Auftragsverarbeiter speichert sie, stellt sie unter einem zufälligen Link zum Abruf bereit und vermerkt sie in der Kontakthistorie; versendet wird der Link allein vom Verantwortlichen. Für Kunden mit vermerktem Widerspruch lässt sich keine Karte erstellen; Löschung nach 14 Tagen. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag (Ziffern 3 und 4: Gibt der Verantwortliche im Plan Enterprise eine Landingpage oder Funnel-Seite für sein Team frei, wird bei einer Kontaktanfrage über den persönlichen Link eines Nutzers aus seiner Downline dessen Kennung und Name vermerkt; der einladende Nutzer sieht allein die Anzahl dieser Anfragen. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 22. Oktober 2026, zweite Änderung (Ziffern 3, 4 und 7: Der Verantwortliche kann bei Interessenten und Kunden einen Widerspruch gegen Werbung oder Kontaktaufnahme kennzeichnen. Gekennzeichnete Kontaktanfragen können nicht an einen Partner aus dem Team weitergegeben werden. Nach dem Löschen eines gekennzeichneten Eintrags bleibt ein Sperrvermerk ohne Klartext (pseudonymisierter Hashwert von E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer) im Konto, damit spätere Einträge derselben Person automatisch gekennzeichnet werden; der Abgleich erfolgt nur innerhalb des Kontos. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag (Ziffern 3 und 8: Die tägliche Erinnerungs-E-Mail an den Verantwortlichen nennt zusätzlich die Jahrestage des Tages aus Datumsfeldern der Zusatzprofile, für die er die Erinnerung eingeschaltet hat – bis zu fünf, mit Bezeichnung des Eintrags, Name des Kunden und Feldbezeichnung –, auch an Tagen ohne fällige Wiedervorlage; bisher erschienen diese Angaben nur in der Anwendung und in der Telegram-Tagesübersicht. Der Verwendungszweck des Unterauftragnehmers Resend ist entsprechend ergänzt. Die Nachricht bleibt standardmäßig ausgeschaltet. Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien sind damit nicht verbunden). Zuvor am 17. Oktober 2026, zweite Änderung (Ziffer 7: Für das Protokoll des Admin-Bereichs sind Speicherfristen festgelegt – IP-Adresse und Geräteangabe 90 Tage, Ansichten und Anmeldungen 12 Monate, übrige Einträge 24 Monate). Zuvor am selben Tag (Ziffern 6 und 7: Ausdrücklich geregelt ist, dass neben dem Inhaber weitere für den Auftragsverarbeiter tätige, zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen im Admin-Bereich arbeiten können, jeweils nur mit den für ihre Aufgabe einzeln freigegebenen Rechten (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO); ergänzt sind die Zwei-Faktor-Pflicht für den Admin-Bereich und die Protokollierung von Ansichten. Der Admin-Bereich gewährt weiterhin keinen Lesezugriff auf die inhaltlichen Auftragsdaten; neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 14. Oktober 2026, vierte Änderung (Ziffer 6: Die Anwendung weist den Verantwortlichen zur Unterstützung bei der Speicherbegrenzung auf Interessenten hin, die seit mehr als zwölf Monaten nicht bearbeitet wurden; ob sie behalten oder gelöscht werden, entscheidet allein der Verantwortliche. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden; am Eintrag werden lediglich die Zeitpunkte der letzten Bearbeitung und des ausdrücklichen Behaltens vermerkt). Zuvor am selben Tag, dritte Änderung (Ziffer 3: Auf Einzelweisung des Verantwortlichen kann eine weitergegebene Kontaktanfrage, deren ursprünglicher Eintrag vollständig erhalten ist, zurückgeholt und danach selbst bearbeitet oder erneut weitergegeben werden; die Kopie beim Empfänger bleibt bestehen, er wird in der Anwendung benachrichtigt. Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag, zweite Änderung (Ziffer 3: Bei der Weitergabe einer Kontaktanfrage an einen Nutzer aus der Downline bleibt der ursprüngliche Eintrag beim Verantwortlichen erhalten und wird archiviert und mit dem Vermerk der Weitergabe versehen, statt auf einen Vermerk gekürzt zu werden; Zweck, Dauer und Löschung dieser weiteren Speicherung bestimmt der Verantwortliche. Für Kontaktanfragen, die vor dem 14. Oktober 2026, 19:51 Uhr, eingegangen sind, bleibt es bei der Kürzung. Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag (Ziffern 3, 7 und 8: Der Empfänger einer übergebenen Kontaktanfrage wird darüber auch per E-Mail benachrichtigt – mit dem Namen des Interessenten, ohne dessen Kontaktdaten, abschaltbar wie die Benachrichtigung über neue Kontaktanfragen. Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien sind damit nicht verbunden). Zuvor am 13. Oktober 2026, vierte Änderung (Ziffern 3, 4 und 16: Der Verantwortliche kann zwei Einträge derselben Person – zwei Interessenten oder zwei Kunden – zu einem zusammenführen; der andere Eintrag wird dabei gelöscht. Die Team-Aktivität vermerkt das Zusammenführen mit dem Namen des gelöschten Eintrags. Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag, dritte Änderung (Ziffern 4 und 16: Die Team-Aktivität wird nur noch protokolliert, solange mindestens ein aktiver (nicht pausierter), angenommener Assistenz-Zugang besteht und der Plan Enterprise des Verantwortlichen läuft; bisher genügte ein angenommener Zugang, auch pausiert oder nach Ende des Plans Enterprise. Bestehende Einträge bleiben bis zum Ablauf ihrer Frist. Die Verarbeitung wird damit nur eingeschränkt, nicht erweitert).Zuvor am selben Tag, zweite Änderung (Ziffern 4, 5 und 16: Team-Aktivität. Solange zu einem Konto mindestens ein angenommener Assistenz-Zugang besteht, protokolliert der Auftragsverarbeiter auf Weisung des Verantwortlichen bestimmte Aktionen des Verantwortlichen und seiner Assistenzen an Interessenten und Kunden – ohne Notiztexte und sonstige Inhalte – und löscht jeden Eintrag nach zwölf Monaten. Ergänzt sind die Datenkategorie, die Assistenzen und der Verantwortliche als betroffene Personen, die Pflichten des Verantwortlichen gegenüber seinen Assistenzen und die frühere Löschung einzelner Einträge auf Weisung. Die Zahl der Assistenz-Zugänge kann nach individueller Vereinbarung über zwei hinaus erhöht werden. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag (Ziffer 3: Eine Kontaktanfrage kann auf Einzelweisung des Verantwortlichen an einen Nutzer aus seiner Downline übermittelt werden, der den Empfang nicht abgeschaltet hat; der Empfang ist für Nutzer standardmäßig eingeschaltet, die Pflichten des Empfängers ergeben sich aus den AGB (Ziffer 7) statt aus einer gesonderten Annahme. Übermittelte Angaben, Übergang der Verantwortlichkeit und Kürzung des ursprünglichen Eintrags sind unverändert. Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien sind damit nicht verbunden). Zuvor am 12. Oktober 2026 (Ziffern 3 und 13: Beim Übertragen eines Interessenten in die Kundenverwaltung werden vorhandene Antworten aus dem Umfrage-Funnel samt Fragetext und Funnel-Namen in den Kundendatensatz kopiert und mit diesem gelöscht. Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien sind damit nicht verbunden). Zuvor am 11. Oktober 2026, zweite Änderung (Ziffern 3, 4 und 12: Auf Weisung des Verantwortlichen meldet der Auftragsverarbeiter – nur mit Einwilligung des Besuchers – eine Kontaktanfrage über die Conversions API an Meta; Meta ist dabei Empfänger, den der Verantwortliche bestimmt, und kein Unterauftragnehmer. Kampagnen-Links: Tagessumme der Aufrufe je Kampagne und Vermerk der Kampagne an der Kontaktanfrage. Marketing-Pixel, die der Verantwortliche für sein Konto hinterlegt, laden auch auf seinen Landingpages. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 11. Oktober 2026 (Ziffer 3: Bei Landingpages wird zusätzlich als Summenwert je Seite, Sektion und Kalendertag gezählt, wie weit Besucher die Seite ansehen; ohne Cookies, ohne Besucherkennung, IP-Adresse nur kurzzeitig zur Missbrauchsabwehr. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 10. Oktober 2026, dritte Änderung (Ziffern 3, 6 und 11: Klargestellt ist, dass der Verantwortliche allein festlegt, welche Felder und Fragen seine Kontaktformulare und Umfragen abfragen, dass das Einschalten eines Feldes seine Weisung ist und dass er für Zweck, Erforderlichkeit und Rechtsgrundlage dieser Erhebung verantwortlich ist; Hinweise im Editor sind keine Rechtsprüfung. Ziffer 3 nennt die Postanschrift nun auch beim Formular einer Funnel-Seite. Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag, zweite Änderung (Ziffer 4: Auch das Kontaktformular einer Funnel-Seite kann auf Wunsch des Verantwortlichen die Postanschrift des Absenders abfragen; die bereits aufgeführte Datenkategorie Postanschrift gilt entsprechend. Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag (Ziffern 3, 6 und 11: Der Verantwortliche kann den Datenschutz-Kurzhinweis unter seinen Kontaktformularen durch einen eigenen Text ersetzen oder weglassen; der Link auf die für die Seite erzeugte Datenschutzinformation bleibt stets bestehen. Beschrieben sind die Anzeige als Weisung, der Vermerk der angezeigten Fassung bei der Kontaktanfrage, der nicht abschließende automatische Hinweis, die Protokollierung der Änderungen und die Verantwortung des Verantwortlichen für seinen Text. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 9. Oktober 2026 (Ziffer 3: Auf Einzelweisung des Verantwortlichen kann eine Kontaktanfrage an einen Nutzer aus seiner Downline übermittelt werden, der den Empfang ausdrücklich angenommen hat – nur für Anfragen aus Formularen, deren verlinkter Datenschutzhinweis den Besucher auf die mögliche Weitergabe hinweist. Beschrieben sind die übermittelten Angaben, der Übergang der Verantwortlichkeit auf den Empfänger und die Kürzung des ursprünglichen Eintrags auf einen Vermerk. Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien sind damit nicht verbunden). Zuvor am 8. Oktober 2026, zweite Änderung (Ziffern 3, 7 und 8: Der Verantwortliche wird über jede neue Kontaktanfrage zusätzlich per E-Mail benachrichtigt. Die Nachricht trägt als Auftragsdaten allein den Namen des Absenders und die Angabe, ob er eine E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer hinterlassen hat – nicht diese Kontaktdaten selbst, keine Postanschrift, keine Nachricht und keine Umfrage-Antworten. Sie ist standardmäßig eingeschaltet; der Verantwortliche kann sie jederzeit in seinen Einstellungen oder über den Abmeldelink abschalten. Der Verwendungszweck des bestehenden Unterauftragnehmers Resend ist entsprechend ergänzt; neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag (Ziffern 3, 4 und 8: Das Kontaktformular einer Landingpage kann auf Wunsch des Verantwortlichen zusätzlich die Postanschrift des Absenders abfragen; ergänzt sind die Datenkategorie Postanschrift sowie die Benachrichtigung des Verantwortlichen über neue Kontaktanfragen per Telegram einschließlich der darin übernommenen Angaben. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am 4. Oktober 2026, dritte Änderung (Ziffern 3 und 13: Zusatzprofile – Befüllung per Import und durch ausdrückliche Übernahme von Umfrage-Antworten eines Interessenten beim Umwandeln in einen Kunden, Erinnerung an Jahrestage aus Datumsfeldern einschließlich der Telegram-Tagesübersicht an den Verantwortlichen sowie Platzhalter in vorbereiteten Nachrichtentexten. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag, zweite Änderung (Ziffern 3, 4, 5 und 13: Zusatzprofile an Kunden – vom Verantwortlichen frei festgelegte Zusatzangaben zu seinen Kunden, etwa zu deren Haustieren. Ergänzt sind die Verarbeitung, die Datenkategorie und – soweit der Verantwortliche solche Angaben erfasst – Personen aus dem Umfeld von Kunden als betroffene Personen; Ziffer 13 erstreckt die bestehende Weisung zu besonderen Kategorien ausdrücklich auf diese Felder. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag (Ziffern 3, 4 und 5: neue Bausteine der Landingpage – Fotos weiterer Personen samt optionalem Namen (Galerie/Team), Hinweise auf Presseberichte sowie die Einbettung einer eigenen Funnel-Seite des Verantwortlichen in seine Landingpage. Klargestellt ist, dass die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Bildnissen und Namen Dritter allein der Verantwortliche prüft. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden; für den eingebetteten Funnel gelten die bestehenden Regelungen zur Funnel-Seite unverändert). Zuvor angepasst am 3. Oktober 2026 (neue Ziffer 16 sowie Ziffern 3 und 7: Assistenz-Zugänge im Plan Enterprise. Klargestellt ist, dass Personen, denen der Verantwortliche einen eigenen Zugang zu seinem Konto einrichtet, auf seiner Seite als ihm unterstellte Personen handeln (Art. 29 DSGVO) und weder Unterauftragnehmer noch Personal des Auftragsverarbeiters sind. Als Weisungen festgehalten sind die Freischaltung der Auftragsdaten für diese Personen, der Vermerk, wer einen Eintrag angelegt hat, und die Zustellung von Erinnerungen an sie, wenn der Verantwortliche dies einschaltet. Neue Unterauftragnehmer und neue Kategorien betroffener Personen im Auftragsverhältnis sind damit nicht verbunden; die Pflichten des Verantwortlichen ändern sich nur, wenn er die Funktion nutzt). Zuvor angepasst am 30. September 2026 (Ziffern 3 und 8: Die tägliche Erinnerungs-E-Mail an den Verantwortlichen umfasst zusätzlich die von ihm zu einem Vertriebspartner gesetzten Erinnerungen. Beschrieben ist, welche Auftragsdaten sie dabei im Nachrichtentext trägt – der Name des Partners, die Angabe „Partner“ und der vom Verantwortlichen selbst vergebene Titel der Erinnerung – und dass weitere Angaben zu diesen Personen nicht in die Nachricht übernommen werden; der Verwendungszweck des Unterauftragnehmers Resend in Ziffer 8 ist entsprechend klargestellt. Die Nachricht bleibt standardmäßig ausgeschaltet. Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien im Auftragsverhältnis sind damit nicht verbunden – Vertriebspartner des Verantwortlichen sind in Ziffer 5 bereits als Kategorie betroffener Personen und die zugehörigen Notizen in Ziffer 4 bereits als Datenart genannt). Zuvor angepasst am 27. September 2026 (Ziffer 12: Klarstellung zu Kooperationen mit Direktvertriebs- und Network-Marketing-Unternehmen – ein solches Unternehmen ist kein Unterauftragnehmer nach Ziffer 8 und erhält keine Auftragsdaten, sondern ausschließlich Gesamtzahlen zur Nutzung der Plattform, für die der Auftragsverarbeiter eigener Verantwortlicher ist. Die Pflichten aus diesem Vertrag ändern sich dadurch nicht). Zuvor angepasst am 17. September 2026 (Ziffer 6: Aufnahme des Absatzes „Form der Weisungen“. Anlass ist der neue telefonische Support für Verantwortliche mit dem Plan Enterprise (AGB Ziffer 4) – damit besteht neben der E-Mail ein zweiter Weg zum Auftragsverarbeiter. Festgehalten ist, dass Weisungen weiterhin in Textform zu erteilen sind, dass über das Telefon keine Auftragsdaten offengelegt oder geändert werden, dass die Telefon-PIN nur den Anrufer zuordnet und weder die Anmeldung noch die Textform ersetzt und dass eine ausnahmsweise mündlich erteilte Weisung vom Auftragsverarbeiter in Textform festgehalten und bestätigt wird, bevor er sie ausführt (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien im Auftragsverhältnis sind damit nicht verbunden; die Telefon-PIN ist ein Datum des Verantwortlichen selbst und in der Datenschutzerklärung Abschnitt 21 beschrieben). Zuvor angepasst am 8. September 2026 (Ziffern 1 und 3: Der Verantwortliche kann eine Landingpage wahlweise als fortlaufende Seite oder als Präsentation („Geschäftsvorstellung“) anlegen. Das ändert allein die Darstellung – Adresse (netbaseos.de/l/…), Bausteine, Kontaktformular und Verantwortlichkeit bleiben dieselben; eine Präsentation ist eine Landingpage in anderer Darstellung, und sämtliche Angaben dieses Vertrags zu Landingpages gelten für sie gleichermaßen. Klargestellt ist außerdem, dass ein Ausdruck bzw. das Sichern als PDF ausschließlich im Browser des Besuchers stattfindet: Der Auftragsverarbeiter erzeugt, speichert und übermittelt dabei keine Datei. Neue Unterauftragnehmer und neue Datenkategorien sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag (Ziffern 3, 12 und 13: Der Verantwortliche kann einem Schritt seiner Onboarding-Vorlage ein Bild beifügen – typischerweise ein Bildschirmfoto einer Anleitung. Beschrieben sind die Anzeige ausschließlich in der Anwendung, die Ablage der hochgeladenen Datei beim Speicher-Unterauftragnehmer unter einer zufällig erzeugten, nicht veröffentlichten Adresse, die für jeden abrufbar ist, der sie kennt, sowie die Anlage eigener Kopien der Bilddateien im Konto eines Nutzers, der eine freigegebene Onboarding-Vorlage übernimmt; ein auf einem fremden Server liegendes Bild lässt sich für einen Schritt nicht hinterlegen. Ziffer 13 stellt die Weisung klar, in ein solches Bild keine personenbezogenen Daten Dritter aufzunehmen; Ziffer 12 nimmt ein fremdes Bild, dessen Adresse der Verantwortliche bei den Bildern seiner öffentlichen Seiten selbst einträgt, ausdrücklich vom Auftrag aus. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor angepasst am 3. September 2026 (Ziffern 3 und 14: Im Zusatzmodul „NetBaseChat“ werden zusätzlich Kommentare empfangen und gespeichert, die Dritte unter den Beiträgen des vom Verantwortlichen verbundenen Instagram-Business-Kontos abgeben; auf einen solchen Kommentar kann die von der Plattform je Kommentar einmalig und nur binnen sieben Tagen erlaubte private Antwort versendet werden – von Hand oder durch einen hierfür gesondert einzurichtenden Ablauf. Ziffer 14 benennt die dafür geltende werberechtliche Verantwortung des Verantwortlichen ausdrücklich. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor angepasst am 1. September 2026 (Ziffer 1: Die Kontaktangaben des Auftragsverarbeiters enthalten zusätzlich seine Telefonnummer. Eine inhaltliche Änderung der Pflichten aus diesem Vertrag ist damit nicht verbunden; Weisungen und Auskunftsverlangen sind weiterhin an die dort genannte E-Mail-Adresse zu richten). Zuvor angepasst am 30. August 2026 (Ziffern 3 und 7: Die tägliche Erinnerung an fällige Wiedervorlagen – die einzige Nachricht dieser Reihe, die Auftragsdaten im Nachrichtentext trägt – ist standardmäßig ausgeschaltet und wird nur versendet, wenn der Verantwortliche sie in seinen Einstellungen ausdrücklich einschaltet). Zuvor am selben Tag (Ziffer 3: Die Hinweise zur Einrichtung umfassen zusätzlich eine einmalige Erinnerung an einen begonnenen, aber nicht abgeschlossenen Einrichtungs-Assistenten – höchstens vier E-Mails insgesamt. Auch hierfür werden keine Auftragsdaten ausgewertet; das zusätzliche Auswahlmerkmal betrifft allein das Konto des Verantwortlichen selbst. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag (Ziffer 3: Hinweise zur Einrichtung an den Verantwortlichen selbst – für die Auswahl wird allein geprüft, ob bereits ein Kontakt angelegt und ob eine Wiedervorlage gesetzt ist; die Nachrichten enthalten keine Auftragsdaten. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor angepasst am 29. August 2026 (Ziffern 3 und 4: Herkunftsangabe markierter Links – der Verantwortliche kann den Link zu seiner Profil- oder Funnel-Seite je Verbreitungsweg markieren; der Aufruf wird dann zusätzlich als Tagessumme je Weg gezählt und der Weg bei einer entstehenden Kontaktanfrage vermerkt. Ausschließlich sechs fest vorgegebene Werte, kein Freitext, keine Verknüpfung mit der Besucher-Prüfsumme. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor angepasst am 26. August 2026 (Ziffer 3: Freigabe einer Funnel-Seite als Vorlage für das eigene Netzwerk und Übernahme einer solchen Vorlage als eigene Kopie – einschließlich der Angabe, welche Inhalte dabei ausdrücklich nicht kopiert werden (Kundenstimmen, Werbe-Pixel, Adressen, Datenschutzhinweis) und wer für die Kopie Verantwortlicher ist. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor angepasst am 25. August 2026 (Ziffer 7: die Zugangskontrolle nennt die freiwillige Zwei-Faktor-Anmeldung mit einer Authenticator-App sowie die Unterrichtung des Verantwortlichen über deren Ein- und Ausschalten. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor angepasst am 23. August 2026 (Ziffern 3 und 12: Funnel-Seite ohne Kontaktformular als reine Weiterleitung – auf der Seite entstehen dann keine Auftragsdaten, gezählt wird allein die aggregierte Klicksumme; Verarbeitungen auf der Zielseite liegen außerhalb dieses Vertrags, für Auswahl und Rechtmäßigkeit des Ziels ist allein der Verantwortliche zuständig. Neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor am selben Tag (Ziffern 3, 7 und 8: Die Erinnerungs- und Übersichts-E-Mails an den Verantwortlichen können Auftragsdaten im Nachrichtentext enthalten – bei der täglichen Erinnerung an fällige Wiedervorlagen die Namen der betroffenen Kontakte, Interessenten und Kunden nebst dem hinterlegten Grund. Der Verwendungszweck der Unterauftragnehmer Resend und Telegram ist entsprechend klargestellt, und Ziffer 7 benennt die Grenzen der Transportverschlüsselung beim E-Mail-Versand; neue Unterauftragnehmer sind damit nicht verbunden). Zuvor angepasst am 20. August 2026, abends (Ziffern 2, 10 und 15: automatische Löschung nicht genutzter Konten ohne kostenpflichtigen Plan nach 24 Monaten mit zwei Vorankündigungen sowie Höchstspeicherfrist von zwölf Monaten für offene Einträge der Namensliste). Zuvor angepasst am 20. August 2026 (Ziffern 3, 4, 5 und 11 sowie neue Ziffer 15: Namensliste aus dem Kontakt-Spiel – Namen von Personen aus dem Umfeld des Verantwortlichen, die er selbst aus dem Gedächtnis erfasst, einschließlich seiner Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO und seiner Pflicht zur Speicherbegrenzung). Zuvor angepasst am 18. August 2026 (Ziffer 12: klargestellt, dass auch selbst eingebundene Inhalte Dritter – eingebettete Videos und eine externe Terminbuchung – nicht Gegenstand dieses Vertrags sind und der Verantwortliche einen etwa erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem jeweiligen Anbieter selbst schließt). Zuvor angepasst am 17. August 2026 (Ziffern 3, 4, 5 und 8 sowie neue Ziffer 14: Zusatzmodul NetBaseChat – Empfang und Beantwortung von Nachrichten über den eigenen Telegram-Bot, das eigene Instagram-Business-Konto bzw. die eigene, über eine eigene Domain angebundene E-Mail-Adresse des Verantwortlichen, Löschung und Grenzen der Plattformen, Einwilligungsprotokoll nach § 7a UWG; Ziffer 14 zusätzlich um die automatisch durchgesetzten Aufbewahrungs-Obergrenzen ergänzt – Gespräche 24 Monate, Einwilligungsprotokoll 5 Jahre, beendete Abläufe 90 Tage – sowie um die Übernahme eines Kommunikationspartners in die Kontaktverwaltung des Verantwortlichen (von Hand oder als Schritt eines Ablaufs) und um Schaltflächen unter automatischen Telegram-Nachrichten). Zuvor am 11. August 2026 (Ziffern 3, 4 und 5: aggregierte Reichweitenmessung einschließlich der kurzlebigen, pseudonymen Prüfsumme für eindeutige Besucher, A/B-Test von Funnel-Fassungen sowie KI-Textvorschläge zu eigenen Seiteninhalten). Zuvor am 7. August 2026 (Ziffern 3, 4 und 5 sowie neue Ziffer 13: Umfrage-Funnel – vom Verantwortlichen frei formulierte Fragen und die darauf gegebenen Antworten der Formular-Absender, Weisung zu besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO). Zuvor am 4. August 2026 (Ziffern 1 und 3: Landingpages des Verantwortlichen als weitere öffentliche Seite mit Kontaktformular).
Auftragsverarbeiter (Anbieter)
Justin Tückmantel
Am Stationsgarten 43
42327 Wuppertal
Telefon: +49 176 84704318
E-Mail: kontakt@netbaseos.de
Verantwortlicher (Auftraggeber)
Der jeweilige Nutzer von NetBaseOS, der personenbezogene Daten Dritter (z.B. Partner, Kunden, Leads) in die Plattform einträgt oder über seine öffentliche Profil-, Funnel- bzw. Landingpage-Seite – die Landingpage wahlweise als fortlaufende Seite oder als Präsentation („Geschäftsvorstellung“) dargestellt – (Lead-Capture- bzw. Kontaktformular) erheben lässt oder aus Formularen seiner eigenen Website über die Lead-Schnittstelle bzw. aus Buchungen über sein eigenes Calendly-Konto (Ziffer 3) übermittelt und damit die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt. Für die über ein solches Formular erhobenen Daten der Formular-Absender ist der jeweilige Profil-, Funnel- bzw. Landingpage-Inhaber bzw. der Betreiber der Website oder des Calendly-Kontos (Partner) datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); NetBaseOS verarbeitet diese Daten ausschließlich in seinem Auftrag.
Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen Dienstleistungen im Bereich SaaS-Software (Software-as-a-Service) zur Verwaltung von Netzwerk-Marketing-Aktivitäten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt dabei im Auftrag des Verantwortlichen.
Die Laufzeit dieses AVV entspricht der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses. Er endet automatisch mit der Löschung des Nutzerkontos. Das gilt auch für die automatische Löschung nicht genutzter Konten ohne kostenpflichtigen Plan nach Ziffer 10 Absatz 2.
Folgende Verarbeitungstätigkeiten werden im Auftrag durchgeführt:
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Plattformleistungen. Eine Nutzung für eigene Zwecke des Auftragsverarbeiters – insbesondere für eigene Network-Marketing-Tätigkeiten – findet nicht statt.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sowie Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten nach Art. 10 DSGVO sind vom Auftrag nicht umfasst; hierzu gilt die Weisungslage nach Ziffer 13.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:
Personen beim Auftragsverarbeiter. Neben dem Inhaber können Beschäftigte und sonstige für den Auftragsverarbeiter tätige Personen, die in seine Organisation eingebunden und an seine Weisungen gebunden sind, im Admin-Bereich tätig sein – etwa für den Support, die Moderation öffentlicher Inhalte oder die Betreuung des Affiliate-Programms. Sie handeln als dem Auftragsverarbeiter unterstellte Personen im Sinne des Art. 29 DSGVO und sind keine Unterauftragnehmer im Sinne der Ziffer 8. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich zur Vertraulichkeit, die auch nach dem Ende der Tätigkeit fortgilt, macht sie mit den einschlägigen Datenschutzvorschriften vertraut und gewährt ihnen nur die für ihre Aufgabe erforderlichen Rechte (Ziffer 7, Berechtigungskonzept). Auch über diese Rechte besteht kein Lesezugriff auf die inhaltlichen Auftragsdaten (Ziffer 7, Zugriffskontrolle).
Form der Weisungen. Weisungen nach diesem Vertrag erteilt der Verantwortliche in Textform an kontakt@netbaseos.de. Für Verantwortliche mit dem Plan Enterprise besteht zusätzlich ein telefonischer Support (AGB Ziffer 4). Über diesen Weg werden weder Auftragsdaten offengelegt noch Änderungen an ihnen vorgenommen; die Beschränkungen der Ziffer 7 (Zugriffskontrolle) gelten unverändert. Die am Telefon genannte Telefon-PIN dient ausschließlich der Zuordnung des Anrufers und ersetzt weder die Anmeldung in der Anwendung noch die Textform einer Weisung. Erteilt der Verantwortliche eine Weisung ausnahmsweise mündlich, hält der Auftragsverarbeiter sie unverzüglich in Textform fest und bestätigt sie ihm per E-Mail; ausgeführt wird sie erst nach dieser Bestätigung – bei Gefahr im Verzug führt der Auftragsverarbeiter sie unverzüglich aus und holt die Bestätigung unverzüglich nach. Grund ist die Dokumentationspflicht aus Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO: Eine nur telefonisch erteilte Weisung ließe sich weder für den Verantwortlichen noch für den Auftragsverarbeiter belegen.
Eigener Datenschutz-Kurzhinweis am Formular. Ersetzt der Verantwortliche den Standardtext unter einem Kontaktformular durch einen eigenen Text oder lässt er ihn weg, ist dies seine Weisung, die gewählte Fassung anzuzeigen (Ziffer 3). Ausgenommen ist der Link auf die für die Seite erzeugte Datenschutzinformation: Er bleibt stets bestehen, weil der Auftragsverarbeiter dort auch über Verarbeitungen informiert, die er in eigener Verantwortung durchführt (etwa die Spam-Abwehr beim Absenden), und weil dort Hinweise stehen, an die weitere Funktionen anknüpfen (Weitergabe im Team). Die Anwendung weist den Verantwortlichen automatisiert auf Formulierungen hin, die auf eine von der Plattform nicht abgebildete Zusage oder auf besondere Kategorien personenbezogener Daten hindeuten können. Dieser Hinweis ist nicht abschließend, ersetzt keine rechtliche Prüfung und hindert die Speicherung nicht; die Pflicht des Auftragsverarbeiters aus Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO, den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn er eine Weisung für rechtswidrig hält, bleibt unberührt. Jede Änderung des Textes wird mit Zeitpunkt, Wortlaut und dem Konto, über das sie vorgenommen wurde, protokolliert; auf Anfrage stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen einen Auszug als Nachweis seiner Weisungen zur Verfügung.
Auswahl der Felder und Fragen. Welche Felder die Kontaktformulare und Umfragen auf den öffentlichen Seiten des Verantwortlichen abfragen – etwa Name (in einem Feld oder getrennt nach Vor- und Nachname), E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Nachricht, Postanschrift, ein Bestätigungs-Häkchen mit eigenem Text sowie selbst formulierte Fragen und Freitextfelder – und ob ein Feld Pflicht ist, legt allein der Verantwortliche in der Anwendung fest. Das Einschalten eines Feldes bzw. das Anlegen einer Frage ist seine Weisung, die so bezeichneten Angaben bei den Absendern zu erheben und zu speichern; die jeweilige Einstellung ist in der Anwendung gespeichert und dokumentiert die Weisung. Der Auftragsverarbeiter stellt die Felder als Werkzeug bereit; ob ihre Abfrage für den vom Verantwortlichen bestimmten Zweck erforderlich (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) und rechtmäßig ist, prüft er nicht. Hinweise und Empfehlungen im Editor dienen der Orientierung, sind keine Rechtsprüfung und keine Freigabe. Für besondere Kategorien personenbezogener Daten gilt Ziffer 13; die Pflicht aus Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO bleibt unberührt.
Hinweis auf lange nicht bearbeitete Interessenten. Zur Unterstützung des Verantwortlichen bei seiner Pflicht zur Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) zeigt die Anwendung ihm automatisiert an, welche Interessenten (Leads) seit mehr als zwölf Monaten weder angelegt, bearbeitet noch mit einer Notiz, einem Kontakt oder einer Wiedervorlage versehen wurden; Einträge mit offener Wiedervorlage werden nicht angezeigt. Hierfür vermerkt der Auftragsverarbeiter am Eintrag den Zeitpunkt der letzten Bearbeitung durch den Verantwortlichen und den Zeitpunkt, zu dem dieser den Eintrag ausdrücklich behalten hat. Der Auftragsverarbeiter nimmt dabei keine Kenntnis von Inhalten, löscht nichts selbst und prüft nicht, ob die weitere Speicherung erforderlich ist oder ob gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Ob ein Eintrag behalten oder gelöscht wird, entscheidet allein der Verantwortliche; seine Auswahl ist seine Weisung. Der Hinweis ist eine Erinnerung, keine rechtliche Prüfung und keine Freigabe; bleibt er aus oder wird er ausgeblendet, ändert das an den Pflichten des Verantwortlichen nichts. Was der Verantwortliche über diesen Hinweis löscht, wird sofort endgültig gelöscht und nicht in den Papierkorb (nächster Absatz) übernommen.
Papierkorb für gelöschte Interessenten und Kunden. Löscht der Verantwortliche oder eine von ihm eingerichtete Assistenz (Ziffer 16) einen Interessenten oder Kunden, ist dies seine Weisung, den Eintrag mit den zugehörigen Angaben (Ziffer 4, „Papierkorb“) aus der Kontaktverwaltung zu entfernen, ihn 14 Tage lang im Papierkorb seines Kontos aufzubewahren und ihn danach endgültig zu löschen. Das gilt für jeden Weg, auf dem ein solcher Eintrag gelöscht wird, auch beim Zusammenführen zweier Einträge (Ziffer 3) und bei der Übernahme eines Kunden als Partner. Während der Frist wird der Eintrag nicht weiter genutzt – er erscheint weder in der Kontaktverwaltung noch in Erinnerungen, Benachrichtigungen, Auswertungen oder Weitergaben – und nur dem Verantwortlichen und seinen Assistenzen im Papierkorb angezeigt. Auf Weisung des Verantwortlichen, die er durch die jeweilige Schaltfläche im Papierkorb erteilt, stellt der Auftragsverarbeiter einen Eintrag innerhalb der Frist wieder her oder löscht ihn – einzeln oder alle auf einmal – sofort endgültig. Nach Ablauf der Frist löscht der Auftragsverarbeiter den Eintrag automatisch und endgültig; die Löschung läuft einmal täglich, sodass sie bis zu einem Tag nach Fristablauf erfolgen kann. Grußkarten und Angebote zu einem gelöschten Eintrag werden sofort gelöscht und nicht aufbewahrt. Nicht in den Papierkorb gelangen Einträge, die der Verantwortliche über den Hinweis auf lange nicht bearbeitete Interessenten löscht (vorheriger Absatz), Kunden, die durch das Rückgängigmachen eines Imports wieder entfernt werden, sowie Einträge eines Kontos, das gelöscht wird; mit der Löschung des Kontos wird auch der Papierkorb sofort geleert (Ziffer 10). Ein Sperrvermerk zu einem Widerspruch (Ziffern 3 und 4) entsteht wie bisher mit der Löschung; bis zur endgültigen Löschung enthält die Kopie im Papierkorb die Angaben der betroffenen Person zusätzlich im Klartext. Kommt der Verantwortliche einem Löschverlangen einer betroffenen Person nach (Art. 17 DSGVO) oder soll ein Eintrag aus einem anderen Grund nicht weiter aufbewahrt werden, sollte er ihn zusätzlich im Papierkorb endgültig löschen; andernfalls bleibt die Kopie bis zum Ablauf der Frist bestehen. Die Anwendung weist beim Löschen auf den Papierkorb hin. Ob die Aufbewahrung im Papierkorb im Einzelfall zulässig ist, beurteilt allein der Verantwortliche.
Zutrittskontrolle
Kein physischer Serverzugang durch Dritte; Hosting via Supabase und Vercel in gesicherten Rechenzentren.
Zugangskontrolle
Authentifizierung via Supabase Auth (E-Mail/Passwort oder Google OAuth). Passwörter werden ausschließlich als bcrypt-Hash gespeichert. Für sein Konto kann der Verantwortliche zusätzlich eine Zwei-Faktor-Anmeldung mit einer Authenticator-App (TOTP) aktivieren; sie ist freiwillig und wird nicht erzwungen. Über das Ein- und Ausschalten sowie über eine auf seine Anfrage vom Support vorgenommene Entfernung wird er per E-Mail und per Benachrichtigung in der Anwendung unterrichtet. Assistenz-Zugänge (Ziffer 16) erhalten eigene Zugangsdaten; die Zugangsdaten des Verantwortlichen müssen dafür nicht geteilt werden. Der Admin-Bereich des Auftragsverarbeiters ist – für den Inhaber wie für jede weitere berechtigte Person – nur mit einer Zwei-Faktor-Anmeldung zugänglich; jede Person nutzt dafür ein eigenes, persönliches Konto.
Zugriffskontrolle (Datentrennung)
Alle sensiblen Tabellen sind mit Row-Level Security (RLS) geschützt. Jeder Nutzer sieht ausschließlich seine eigenen Daten; Personen, denen der Verantwortliche einen Assistenz-Zugang eingerichtet hat, sehen ausschließlich die Daten seines Kontos und nur in den freigegebenen Bereichen (Ziffer 16). Über den Admin-Bereich haben weder der Inhaber noch die von ihm berechtigten Personen Lesezugriff auf Kontakte, Partner, Notizen, Journeys oder Conversations.
Berechtigungskonzept (Admin-Bereich)
Rechte im Admin-Bereich werden je Person einzeln und nur nach dem Erfordernis ihrer Aufgabe vergeben (z. B. Support-Anfragen, Kontodaten ansehen, Moderation öffentlicher Seiten, Affiliate-Programm) und bei Ende der Tätigkeit entzogen. Das Ändern von Plänen und Laufzeiten, das Löschen von Konten, das Zurücksetzen von Sicherheitsmerkmalen, das Ausführen von Auszahlungen sowie die Vergabe von Rechten bleiben dem Inhaber vorbehalten. Jede Vergabe und Änderung von Rechten wird protokolliert.
Übertragungssicherheit
Alle Verbindungen zur Plattform erfolgen ausschließlich über HTTPS/TLS-Verschlüsselung. Beim E-Mail-Versand an den Verantwortlichen (Erinnerungen und Benachrichtigungen nach Ziffer 3) ist die Übergabe an den Versanddienstleister verschlüsselt; die anschließende Zustellung an dessen Postfach erfolgt über SMTP mit Transportverschlüsselung, soweit der Anbieter des Verantwortlichen sie unterstützt. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails besteht nicht. Der Verantwortliche entscheidet deshalb selbst, ob er sich oder einer Assistenz (Ziffer 16) Auftragsdaten per E-Mail zusenden lässt – die tägliche Wiedervorlagen-Erinnerung ist standardmäßig ausgeschaltet und wird nur versendet, wenn der Verantwortliche sie in seinen Einstellungen ausdrücklich einschaltet; er kann sie dort und über den Abmeldelink in der jeweiligen Nachricht jederzeit wieder abstellen, ohne dass die übrigen Funktionen berührt werden. Die Benachrichtigung über neue Kontaktanfragen ist dagegen standardmäßig eingeschaltet; sie ist deshalb auf das Nötigste beschränkt und enthält an Auftragsdaten allein den Namen des Absenders, nicht dessen Kontaktdaten (Ziffer 3); das gilt ebenso für die Benachrichtigung über eine übergebene Kontaktanfrage. Auch sie kann der Verantwortliche in seinen Einstellungen und über den Abmeldelink jederzeit abstellen; die Kontaktanfrage selbst bleibt davon unberührt in der Anwendung abrufbar.
Protokollierung
Admin-Aktionen werden automatisch protokolliert (Zeitpunkt, handelnde Person, betroffenes Konto, Aktion). Ebenso wird festgehalten, wer wann die Einzelansicht eines Kontos oder einen Bereich des Admin-Bereichs mit personenbezogenen Daten aufgerufen hat. Neue Anmeldungen im Admin-Bereich und auffällig viele Kontoaufrufe in kurzer Zeit werden dem Inhaber automatisch gemeldet. Zu den Einträgen werden in der Regel auch die IP-Adresse und eine Kurzangabe zum verwendeten Gerät der handelnden Person gespeichert. Speicherdauer: IP-Adresse und Geräteangabe werden nach 90 Tagen entfernt; Einträge über Ansichten und Anmeldungen im Admin-Bereich werden nach 12 Monaten, alle übrigen Einträge (Änderungen) nach 24 Monaten automatisch gelöscht. Auszüge aus dem Protokoll zum Konto des Verantwortlichen stellt der Auftragsverarbeiter innerhalb dieser Fristen auf Anfrage zur Verfügung.
Pseudonymisierung (Sperrvermerke)
Sperrvermerke nach Ziffer 3 werden ausschließlich als schlüsselgebundener Hashwert (HMAC-SHA-256) gespeichert, in den die Kennung des Kontos einfließt; der Schlüssel liegt getrennt in einem verschlüsselten Geheimnisspeicher der Datenbank (Supabase Vault) und ist nur den Datenbankfunktionen zugänglich, die die Sperrvermerke schreiben und abgleichen; dieselbe Angabe ergibt in verschiedenen Konten verschiedene Werte, sodass sich die gespeicherten Werte verschiedener Konten nicht untereinander abgleichen lassen; ein solcher Abgleich findet auch nicht statt. Geschrieben und gelesen werden Sperrvermerke nur von der Datenbank selbst; über die Anwendung kann sie kein Konto abrufen, auch nicht das eigene, und einen Zugriff anderer Konten schließt zusätzlich die Row-Level Security aus. Ohne den Schlüssel lässt sich ein Prüfwert auch durch Durchprobieren bekannter Kandidaten – etwa Telefonnummern – nicht zuordnen; da der Verantwortliche über uns weiterhin prüfen lassen kann, ob eine bestimmte Adresse oder Nummer betroffen ist, bleibt er gleichwohl pseudonymisiert und nicht anonym.
Datensparsamkeit
Es werden nur die Daten erhoben, die für die Plattformfunktionen notwendig sind. Keine Tracking- oder Werbecookies.
Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Unterauftragnehmer ein, die ebenfalls personenbezogene Daten verarbeiten können:
Supabase Inc. (USA)
Datenbankhosting, Authentifizierung und Dateispeicher (vom Verantwortlichen hochgeladene Bilder)
Rechtsgrundlage: EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln
Vercel Inc. (USA)
Hosting der Webanwendung; cookielose, anonyme Reichweiten-/Conversion-Messung (Vercel Web Analytics, ohne Personenbezug)
Rechtsgrundlage: EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln
Telegram FZ-LLC
Bot-Kommunikation (nur bei freiwilliger Verknüpfung), einschließlich der Zustellung von Erinnerungen und Tageszusammenfassungen an den Verantwortlichen, die Namen von Kontakten, Interessenten und Kunden sowie zugehörige Angaben im Nachrichtentext enthalten können, und der Benachrichtigung über neue Kontaktanfragen (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls Postanschrift des Absenders; siehe Ziffer 3); im Zusatzmodul NetBaseChat zusätzlich Zustellung und Empfang der Direktnachrichten über den vom Verantwortlichen selbst angelegten Bot
Rechtsgrundlage: Telegram Privacy Policy
Meta Platforms Ireland Ltd. (Instagram)
Nur im Zusatzmodul NetBaseChat und nur nach eigener Verbindung des Instagram-Business-Kontos durch den Verantwortlichen: Zustellung und Empfang der Direktnachrichten. Meta betreibt die Plattform zugleich als eigener Verantwortlicher; der Verantwortliche unterhält insoweit ein eigenes Vertragsverhältnis zu Meta
Rechtsgrundlage: Meta-Nutzungs- und Plattformbedingungen; EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln
OpenRouter Inc. (USA)
KI-Verarbeitung (nur bei expliziter Nutzung der KI-Funktionen), einschließlich der Vorschläge für eine persönliche Nachricht an einen Kunden oder Interessenten auf Grundlage des vom Verantwortlichen vor dem Absenden geprüften Auszugs aus seinen Notizen und dem Kontaktverlauf, ohne Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern (siehe Ziffer 3); Weiterleitung an einen Betreiber des jeweils eingesetzten kostenpflichtigen KI-Modells (derzeit Claude Haiku von Anthropic, Mistral Small von Mistral AI, Llama 3.3 von Meta). Weitere Unterauftragnehmer von OpenRouter sind die Betreiber dieser Modelle – die Hersteller selbst oder von OpenRouter ausgewählte Cloud- und Rechenzentrumsanbieter (bei Claude etwa Amazon Web Services, Google Cloud, Microsoft Azure), mit Verarbeitung in den USA oder anderen Drittländern. Jede Anfrage ist auf Betreiber beschränkt, die Eingaben und Antworten nach den Angaben von OpenRouter nicht speichern (Zero Data Retention) und nicht zum Training verwenden; Kennungen des Kontos werden nicht übermittelt
Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln; Zero Data Retention, kein Training
Resend Inc. (USA)
Versand der E-Mails an den Verantwortlichen – transaktionale Nachrichten (u.a. Registrierung, Passwort-Reset) sowie wiederkehrende Service- und Erinnerungsmails. Diese können Auftragsdaten im Nachrichtentext enthalten, insbesondere Namen von Kontakten, Interessenten, Kunden und Vertriebspartnern nebst dem hinterlegten Grund bzw. dem Titel der Partner-Erinnerung, bei Jahrestagen aus den Zusatzprofilen die Bezeichnung des Eintrags, den Namen des Kunden und die Feldbezeichnung, sowie bei der Benachrichtigung über neue – auch über übergebene – Kontaktanfragen den Namen des Absenders und die Angabe, ob er eine E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer hinterlassen hat (siehe Ziffer 3); im Zusatzmodul NetBaseChat zusätzlich Empfang und Versand der Nachrichten über den vom Verantwortlichen mit seiner eigenen Domain verbundenen E-Mail-Kanal
Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln
Stripe Inc. (USA)
Zahlungsabwicklung (nur bei kostenpflichtigen Plänen)
Rechtsgrundlage: EU-US Data Privacy Framework
Über wesentliche Änderungen bei Unterauftragnehmern wird der Verantwortliche durch einen Eintrag im Changelog informiert.
Der Verantwortliche hat das Recht, Audits, Inspektionen oder die Vorlage von Nachweisen zur Einhaltung dieses Vertrags zu verlangen. Entsprechende Anfragen sind schriftlich an kontakt@netbaseos.de zu richten. Der Auftragsverarbeiter stellt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Nach Kündigung oder Löschung des Kontos werden alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen und der von ihm eingetragenen Personen innerhalb von 30 Tagen unwiederbringlich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht oder die weitere Aufbewahrung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO).
Nicht genutzte Konten ohne kostenpflichtigen Plan. Meldet sich der Verantwortliche 24 Monate lang nicht an und besteht in dieser Zeit für sein Konto kein kostenpflichtiges Abonnement, löscht der Auftragsverarbeiter das Konto mit sämtlichen darin gespeicherten Daten – einschließlich der Daten der vom Verantwortlichen eingetragenen Personen – automatisch und endgültig; das Nutzungsverhältnis und damit dieser Vertrag enden hierdurch (Ziffer 2). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der letzten Anmeldung, bei Konten ohne jede Anmeldung der Zeitpunkt der Registrierung. Der Auftragsverarbeiter kündigt die Löschung zweimal an – nach 22 Monaten ohne Anmeldung und erneut 14 Tage vor der Löschung, jeweils per E-Mail an die Kontoadresse und per Benachrichtigung in der Anwendung; eine einzige Anmeldung wendet die Löschung ab und setzt die Frist neu in Gang. Nicht erfasst sind Konten mit kostenpflichtigem Plan (auch bei über einen Enterprise-Partner bereitgestelltem Zugang), Konten mit einem beim Zahlungsdienstleister noch aktiven Abonnement sowie Konten mit offenem Provisionsanspruch aus dem Affiliate-Programm. Rechtsgrundlage und Zweck: Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO – der Auftragsverarbeiter darf Daten Dritter nicht unbegrenzt in einem Konto vorhalten, das niemand mehr nutzt. Der Verantwortliche hat es in der Hand, seine Daten vorher zu exportieren oder das Konto durch eine Anmeldung zu erhalten. Absatz 1 (gesetzliche Aufbewahrungspflichten) bleibt unberührt.
Der Verantwortliche trägt die Verantwortung dafür, dass er für die Verarbeitung der Daten der betroffenen Personen (Partner, Kunden, Leads sowie die in seiner Namensliste erfassten Personen) eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO hat – z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse. Der Auftragsverarbeiter haftet nicht für eine fehlende Rechtsgrundlage auf Seiten des Verantwortlichen. Dasselbe gilt für Zweck und Erforderlichkeit der Angaben, die der Verantwortliche über die von ihm eingeschalteten Felder und Fragen erhebt (Ziffern 6 und 13). Ebenso trägt er die Verantwortung für die Information der Besucher seiner öffentlichen Seiten nach Art. 12 und 13 DSGVO, soweit er den Datenschutz-Kurzhinweis am Formular durch einen eigenen Text ersetzt oder weglässt (Ziffern 3 und 6): Für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Textes ist allein der Verantwortliche verantwortlich. Die Haftung der Parteien gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
Aktiviert der Verantwortliche auf seinen Funnel-Seiten oder – über die Pixel seines Kontos – auf seinen Landingpages optional externe Marketing- oder Conversion-Pixel (z.B. Meta, TikTok, Google Ads/Analytics), ist diese Verarbeitung nicht Gegenstand dieses Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Auftragsverarbeiter stellt insoweit nur ein technisches Eingabefeld für die Pixel-IDs bereit und wird für diese Pixel nicht als Auftragsverarbeiter tätig.
Die durch die Pixel ausgelösten Daten fließen unmittelbar aus dem Browser des Seitenbesuchers an den jeweiligen Anbieter, ohne über die Plattform zu laufen. Für diese Verarbeitung ist allein der Verantwortliche (Funnel-Inhaber) datenschutzrechtlich verantwortlich – ggf. gemeinsam mit dem jeweiligen Anbieter (Art. 26 DSGVO). Er ist selbst verpflichtet, eine wirksame Rechtsgrundlage (regelmäßig Einwilligung, die die Plattform technisch über einen Consent-Banner einholt) sicherzustellen, die erforderlichen Informationen bereitzustellen und die Betroffenenrechte zu erfüllen. Der Auftragsverarbeiter haftet nicht für den vom Verantwortlichen veranlassten Einsatz solcher Pixel.
Abweichend davon: Conversions API von Meta. Richtet der Verantwortliche die Conversions API ein, übermittelt der Auftragsverarbeiter die in Ziffer 3 genannten Daten auf seine Weisung von seinem Server an Meta; diese Übermittlung ist Gegenstand dieses Vertrags. Meta ist dabei ein vom Verantwortlichen bestimmter Empfänger und kein Unterauftragnehmer im Sinne der Ziffer 8; was Meta mit den empfangenen Daten tut, liegt außerhalb dieses Vertrags. Der Verantwortliche ist verpflichtet, mit Meta die für die Nutzung der Meta Business Tools erforderlichen Vereinbarungen zu treffen (einschließlich einer etwaigen Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO), für eine wirksame Einwilligung der Besucher zu sorgen, die der Auftragsverarbeiter technisch über den Einwilligungs-Banner einholt, und die Besucher zu informieren. Den Zugangsschlüssel darf er nur für sein eigenes Meta-Pixel hinterlegen. Die Weisung endet, sobald er den Zugangsschlüssel löscht oder seinen Plan unter Team ändert; der Auftragsverarbeiter prüft den Plan vor jeder Übermittlung.
Dasselbe gilt für Inhalte Dritter, die der Verantwortliche selbst in seine öffentlichen Seiten einbindet – insbesondere eingebettete Videos (YouTube, Vimeo, Loom) und eine externe Terminbuchung (Calendly, Cal.com, TidyCal, SavvyCal, Koalendar, Zcal) auf der Danke-Seite seines Kontaktformulars oder in einem Termin-Baustein seiner Landingpage. Der Auftragsverarbeiter stellt hierfür lediglich ein Eingabefeld für die Adresse bereit und lädt den jeweiligen Anbieter erst nach aktivem Klick des Seitenbesuchers (Zwei-Klick-Lösung mit vorgeschaltetem Einwilligungshinweis, der den Anbieter benennt). Die dabei ausgelösten Daten – insbesondere die IP-Adresse des Besuchers sowie sämtliche Angaben, die der Besucher anschließend im Buchungsformular des Anbieters einträgt (Name, E-Mail-Adresse, Nachricht, gewählter Termin) – fließen unmittelbar aus dem Browser des Besuchers an den Anbieter, ohne über die Plattform zu laufen; der Auftragsverarbeiter empfängt und speichert sie nicht. Zur Calendly-Anbindung per Webhook siehe Ziffer 3.
Nichts anderes gilt, wenn der Verantwortliche seine Funnel-Seite ohne Kontaktformular als reine Weiterleitung betreibt: Der Auftragsverarbeiter stellt dann nur ein Eingabefeld für die Zieladresse bereit und liefert eine Schaltfläche aus, die diese Adresse in einem neuen Browser-Tab öffnet. Bis zum Klick des Besuchers besteht keine Verbindung zum Ziel; es werden keine Inhalte des Ziels geladen und keine Daten dorthin übermittelt. Auf der Funnel-Seite selbst entstehen in dieser Betriebsart keine Auftragsdaten – es gibt kein Formular, keinen Lead und keine Danke-Seite; erfasst wird allein die aggregierte Reichweiten- und Klickzählung nach Ziffer 3. Sämtliche Verarbeitungen, die nach dem Klick auf der Zielseite stattfinden, liegen außerhalb dieses Vertrags: Der Auftragsverarbeiter erfährt weder, ob der Besucher dort etwas eingibt, noch was. Für Auswahl, Inhalt und Rechtmäßigkeit des Ziels sowie für eine dortige Verarbeitung ist allein der Verantwortliche zuständig; eine Vorabprüfung des Ziels findet nicht statt (siehe AGB, Ziffer 7).
Ebenso wenig umfasst ist ein fremdes Bild, dessen Adresse der Verantwortliche bei den Bildern seiner öffentlichen Seiten selbst einträgt, statt eine Datei hochzuladen. Ein solches Bild wird beim Aufruf der Seite unmittelbar vom Server des dortigen Anbieters geladen; die IP-Adresse des Seitenbesuchers wird dabei technisch bedingt dorthin übertragen, ohne über die Plattform zu laufen. Für die Auswahl der Adresse, die erforderlichen Rechte an dem Bild und die Rechtmäßigkeit der Einbindung ist allein der Verantwortliche zuständig; eine Vorabprüfung findet nicht statt. Für das Bild eines Onboarding-Schritts (Ziffer 3) besteht diese Möglichkeit nicht – dort kann ausschließlich eine Datei hochgeladen werden.
Kooperierende Direktvertriebs- und Network-Marketing-Unternehmen. Arbeitet der Auftragsverarbeiter mit einem solchen Unternehmen zusammen (Einzelheiten in AGB Ziffer 2 und Datenschutzerklärung Abschnitt 26), ist dieses Unternehmen kein Unterauftragnehmer im Sinne der Ziffer 8 und erhält keine Auftragsdaten: weder Kontakte, Interessenten, Kunden, Namenslisten, Notizen, Nachrichten noch sonstige Daten, die der Verantwortliche in der Plattform verarbeitet, und auch keine Angaben zu einzelnen Personen. Es erhält ausschließlich Gesamtzahlen zu seinem eigenen Unternehmen, die sich nicht auf die Auftragsdaten, sondern allein auf die Nutzung der Plattform durch den Verantwortlichen selbst beziehen; hierfür ist der Auftragsverarbeiter eigener Verantwortlicher (Datenschutzerklärung Abschnitt 26). Ein solches Unternehmen kann außerdem Links auf eigene Inhalte hinterlegen, die dem Verantwortlichen als „Offiziell von …“ angezeigt werden; für diese Inhalte und die verlinkten Ziele gilt Absatz 1 dieser Ziffer entsprechend, und ein Zugriff auf Auftragsdaten ist damit nicht verbunden.
Setzt der Verantwortliche einen solchen Dienst als Werkzeug für seine eigenen Zwecke ein, ist er auch insoweit allein Verantwortlicher und verpflichtet, das Verhältnis zum Anbieter selbst datenschutzrechtlich zu regeln: Er muss – soweit der Anbieter die Daten in seinem Auftrag verarbeitet – selbst einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO mit dem Anbieter schließen, eine etwaige Übermittlung in ein Drittland absichern (Art. 44 ff. DSGVO) und die Betroffenen informieren. Der Auftragsverarbeiter ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt, schließt keinen Vertrag im Namen des Verantwortlichen, wird gegenüber diesen Anbietern weder als Verantwortlicher noch als Auftragsverarbeiter tätig und haftet nicht für deren Einsatz. Der von der Plattform erzeugte Datenschutzhinweis der jeweiligen öffentlichen Seite benennt den eingebundenen Anbieter und beschreibt den Ablauf; er ersetzt die Prüfung des Einzelfalls durch den Verantwortlichen nicht.
Die Plattform stellt an mehreren Stellen Felder bereit, deren Inhalt allein der Verantwortliche bestimmt – insbesondere Freitext-Notizen zu Kontakten, die Felder der Zusatzprofile an Kunden (Ziffer 3), der vor dem Absenden bearbeitbare Auszug für KI-Vorschläge zu einer Nachricht an einen Kontakt (Ziffer 3), das Namensfeld der Namensliste (Ziffer 15), die Felder eines Formulars auf einer eigenen Website des Verantwortlichen, dessen Einsendungen er über die Lead-Schnittstelle übermittelt (Ziffer 3) – insbesondere dessen Nachrichtenfeld –, die im Umfrage-Modus der Funnel-Seite frei formulierbaren Fragen, Antwortoptionen und Freitext-Antwortfelder sowie das Bild, das er einem Schritt seiner Onboarding-Vorlage beifügt. Für dieses Bild gilt zusätzlich: Der Verantwortliche nimmt in ein solches Bild – regelmäßig ein Bildschirmfoto – keine personenbezogenen Daten Dritter auf und macht entsprechende Stellen vor dem Hochladen unkenntlich. Das gilt hier besonders, weil die Bilddatei bei dem in Ziffer 8 genannten Speicher-Unterauftragnehmer für jeden abrufbar ist, der ihre Adresse kennt, und weil sie bei der Freigabe der Vorlage in die Konten übernehmender Nutzer kopiert wird (Ziffer 3). Der Auftragsverarbeiter gibt weder Fragen noch Inhalte vor und nimmt keine inhaltliche Vorabprüfung vor; mitgelieferte Vorlagen sind unverbindliche Muster ohne rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Welche Datenkategorien über diese Felder tatsächlich erhoben werden, entscheidet damit ausschließlich der Verantwortliche.
Der Verantwortliche weist den Auftragsverarbeiter an, ausschließlich Daten der in Ziffer 4 genannten Kategorien zu verarbeiten. Er verpflichtet sich, über diese Felder keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO (Gesundheitsdaten – einschließlich Angaben zum Hautbild und zu körperlichen Beschwerden wie Hautproblemen, gereizten Augen oder Allergien –, Daten zu rassischer oder ethnischer Herkunft, politischen Meinungen, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten, Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung) und keine Daten nach Art. 10 DSGVO zu erheben oder erheben zu lassen. Zulässig ist eine solche Erhebung nur, wenn der Verantwortliche zuvor selbst und nachweisbar die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person eingeholt hat (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) oder ein anderer Erlaubnistatbestand des Art. 9 Abs. 2 DSGVO greift, und er die erforderlichen zusätzlichen Informationen selbst bereitstellt. Die Plattform stellt für eine solche gesonderte Einwilligung keine technische Funktion bereit.
Diese Weisung gilt auch für Angaben über Kunden, die als Merkmal eines Tieres oder einer anderen Person formuliert sind, aber den Gesundheitszustand des Kunden selbst offenbaren (etwa eine Unverträglichkeit des Kunden in einem Zusatzprofil). Angaben zu Tieren eines Kunden – etwa deren Unverträglichkeiten oder Gewicht – sind keine Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO. Erfasst der Verantwortliche über die Zusatzprofile Angaben zu Personen aus dem Umfeld seiner Kunden, insbesondere zu Kindern, prüft er zuvor selbst, ob hierfür eine Rechtsgrundlage besteht – bei Kindern unter Berücksichtigung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit (Erwägungsgrund 38 DSGVO) –, beschränkt sich auf das für seinen Zweck Erforderliche und erfüllt die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO. Erstellt er zu einem solchen Eintrag eine Grußkarte zum Ehrentag (Ziffer 3), wird der Name des Eintrags jedem offengelegt, der den Link kennt; der Verantwortliche nutzt diese Funktion für Personen aus dem Umfeld seiner Kunden – bei Kindern mit besonderer Zurückhaltung – nur, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht und dies mit dem Kunden abgestimmt ist, und wählt Namen und Feldbezeichnungen so, dass sie keine Angaben im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO offenbaren. Überträgt er einen Interessenten mit Antworten aus dem Umfrage-Funnel in seine Kundenverwaltung – wobei die Antworten stets in den Kundendatensatz übernommen werden (Ziffer 3) – oder übernimmt er einzelne Antworten in ein Zusatzprofil, prüft er zuvor, ob die Weiterverwendung mit dem Zweck der ursprünglichen Erhebung vereinbar ist (Art. 6 Abs. 4 DSGVO), und löscht nicht mehr erforderliche Antworten beim Kunden; enthalten die Antworten Angaben im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO, gilt hierfür die vorstehende Weisung entsprechend. Die übernommenen Angaben unterliegen danach seinen Vorgaben für Kundendaten und werden nicht mehr zusammen mit dem Interessenten gelöscht.
Setzt der Verantwortliche eine öffentliche Seite für Bewerbungen ein, ist er allein für die Einhaltung der insoweit geltenden Vorgaben verantwortlich – insbesondere für die Zulässigkeit der gestellten Fragen (u. a. §§ 1, 7 AGG, § 26 BDSG bei Beschäftigten), für die Rechtsgrundlage und für die fristgerechte Löschung nicht mehr benötigter Bewerberdaten.
Die vom Auftragsverarbeiter nach Ziffer 7 getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind auf Kontakt- und Vertriebsdaten im vorstehend beschriebenen Umfang ausgelegt und beinhalten keine über den Stand der Ziffer 7 hinausgehenden Maßnahmen für besondere Kategorien personenbezogener Daten. Erhebt der Verantwortliche entgegen dieser Weisung dennoch solche Daten, trägt er hierfür die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung – einschließlich einer etwa erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) – und stellt den Auftragsverarbeiter von Ansprüchen Dritter und von Maßnahmen der Aufsichtsbehörden frei, soweit er den Verstoß zu vertreten hat. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Ausführung einer Weisung abzulehnen und betroffene Inhalte zu sperren, wenn diese offensichtlich gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).
Verbindet der Verantwortliche im Zusatzmodul „NetBaseChat“ einen eigenen Kanal (eigener Telegram-Bot, eigenes Instagram-Business-Konto bzw. eine eigene, über eine eigene Domain angebundene E-Mail-Adresse), empfängt und speichert der Auftragsverarbeiter die dorthin gesendeten Nachrichten Dritter, um sie dem Verantwortlichen anzuzeigen und ihm das Antworten zu ermöglichen. Verantwortlicher für diese Inhalte ist allein der Nutzer; der Auftragsverarbeiter verarbeitet sie weisungsgebunden und nutzt sie nicht für eigene Zwecke. Nachrichteninhalte werden nicht an KI-Dienste übermittelt.
Kommentare unter Instagram-Beiträgen und private Antwort. Hat der Verantwortliche ein Instagram-Business-Konto verbunden, empfängt und speichert der Auftragsverarbeiter zusätzlich die Kommentare, die Dritte unter den Beiträgen dieses Kontos abgeben (Inhalt des Kommentars, die von Instagram vergebenen Kennungen des Kommentars und des Beitrags sowie Kennung und Benutzername des Verfassers). Der Kommentar wird als Beginn eines Gesprächs mit dieser Person geführt; eigene Kommentare des Kontoinhabers werden nicht gespeichert. Instagram erlaubt auf einen Kommentar genau eine private Antwort per Direktnachricht und nur innerhalb von sieben Tagen; nach dem Versand wird die gespeicherte Kommentar-Kennung gelöscht. Diese Antwort kann der Verantwortliche von Hand schreiben oder durch einen gesondert einzurichtenden Ablauf auslösen lassen, der ausschließlich auf Kommentare reagiert, nur bei einer Übereinstimmung mit einem vollständigen von ihm festgelegten Wort auslöst und sich auf einen einzelnen Beitrag eingrenzen lässt.
Eine solche private Antwort geht an eine Person, die dem Verantwortlichen nicht geschrieben hat. Sie ist elektronische Post; enthält sie Werbung, setzt sie deshalb die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers voraus (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Der Verantwortliche stellt sicher, dass diese Einwilligung vorliegt – in Betracht kommt regelmäßig allein, dass er in dem betreffenden Beitrag selbst zu einem bestimmten Stichwort aufgerufen und dabei erkennbar gemacht hat, wer sich meldet und was zugesendet wird, und dass der Empfänger genau dieses Stichwort kommentiert hat. Er beschränkt den Inhalt der Antwort auf das hiervon Gedeckte, grenzt den Ablauf auf den betreffenden Beitrag ein und hält die Einwilligung nach § 7a UWG nachweisbar fest. Löst ein Kommentar einen Ablauf aus, schreibt der Auftragsverarbeiter dessen Wortlaut (gekürzt auf 500 Zeichen) nebst dem ausgelobten Stichwort und der Kennung des Beitrags als eigenen Eintrag in das nur anfügbare Einwilligungsprotokoll; dieser Eintrag wird fünf Jahre aufbewahrt und überdauert damit das Gespräch. Antwortet der Verantwortliche dagegen von Hand, entsteht kein solcher Eintrag: Der Kommentar unterliegt dann allein den Aufbewahrungs-Obergrenzen dieser Ziffer und ist, soweit er als Nachweis dienen soll, rechtzeitig selbst zu sichern. Der Auftragsverarbeiter kennt weder den Wortlaut des Beitrags noch dessen Reichweite und prüft die Zulässigkeit der Antwort nicht; er stellt allein die technische Möglichkeit bereit.
Übernahme in die Kontaktverwaltung (Lead). Der Verantwortliche kann einen Kommunikationspartner in seine eigene Kontaktverwaltung übernehmen – durch Klick im Posteingang oder automatisiert als Schritt eines von ihm selbst zusammengestellten Ablaufs. Der Auftragsverarbeiter legt dabei auf seine Weisung einen Interessenten-Eintrag an, der ausschließlich den Anzeige- bzw. Benutzernamen, den Kanal als Herkunftsangabe und die kanalbezogene Kontaktangabe enthält (Instagram-Benutzername, E-Mail-Adresse bzw. Telegram-Benutzername als Vermerk); Nachrichteninhalte werden nicht übernommen. Ob, wann und für welche Kontakte diese Übernahme erfolgt, bestimmt allein der Verantwortliche durch die Gestaltung seiner Abläufe; er hat dabei die Erforderlichkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) und seine Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO gegenüber der betroffenen Person selbst zu wahren. Der Auftragsverarbeiter nimmt hierbei keine Bewertung, Auswahl oder Profilbildung vor; eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO ist damit nicht verbunden. An eine so übernommene E-Mail-Adresse versendet der Auftragsverarbeiter von sich aus keine Nachrichten; jede Ansprache geht vom Verantwortlichen aus und ist von ihm zu verantworten (für Werbung insbesondere § 7 Abs. 2 UWG). Der Eintrag bleibt von den Aufbewahrungs-Obergrenzen dieser Ziffer unberührt und unterliegt der allgemeinen Löschungsregelung des Verantwortlichen.
Rücknahmen und Bearbeitungen. Meldet die Plattform, dass ein Kommunikationspartner eine Nachricht zurückgenommen hat (Instagram: „unsend“), löscht der Auftragsverarbeiter deren Inhalt – Text und Anhänge – unwiderruflich; erhalten bleibt lediglich ein inhaltsleerer Hinweis „Nachricht zurückgenommen“, damit der Gesprächsverlauf nicht unbemerkt lückenhaft wird. Meldet die Plattform eine nachträgliche Bearbeitung (Telegram), wird der gespeicherte Text durch die neue Fassung ersetzt und die Nachricht als bearbeitet gekennzeichnet; die vorherige Fassung wird überschrieben.
Grenzen der Plattformen (wichtig). Telegram meldet Rücknahmen nicht. Löscht ein Kommunikationspartner dort eine bereits zugestellte Nachricht, erhält weder der Bot des Verantwortlichen noch der Auftragsverarbeiter hierüber eine Mitteilung; die zuvor empfangene Kopie bleibt bestehen. Gleiches gilt für den E-Mail-Kanal: Eine zugestellte E-Mail lässt sich technisch nicht zurückrufen. Ebenso meldet keine der Plattformen das Archivieren eines Gesprächs. Der Auftragsverarbeiter kann eine solche Rücknahme technisch nicht erkennen und schuldet insoweit keine automatische Löschung. Der Verantwortliche wird hierüber zusätzlich in der Oberfläche des Moduls hingewiesen. Verlangt eine betroffene Person die Löschung ihrer Nachrichten, hat der Verantwortliche dies zu prüfen und die Löschung zu veranlassen; der Auftragsverarbeiter löscht einzelne Gespräche oder sämtliche Chat-Daten auf entsprechende Weisung unverzüglich (kontakt@netbaseos.de).
Speicherdauer. Die Speicherdauer der Gesprächsverläufe bestimmt der Verantwortliche; er kann einzelne Nachrichten, Gespräche und Kontakte jederzeit selbst löschen. Ergänzend erteilt er mit diesem AVV die dauerhafte Weisung, die folgenden Obergrenzen durchzusetzen (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO); der Auftragsverarbeiter setzt sie durch einen täglichen automatischen Lauf um, die Löschung erfolgt jeweils mit dem nächsten Lauf nach Fristablauf:
Diese Fristen sind Obergrenzen und keine zugesicherte Mindestspeicherdauer. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung schuldet der Auftragsverarbeiter nicht. Benötigt der Verantwortliche Inhalte länger – etwa zur Erfüllung eigener handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (§ 257 HGB, § 147 AO für Handels- und Geschäftsbriefe), zur Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO) oder weil sich die Nachweisfrist des § 7a UWG mit jeder Verwendung der Einwilligung neu berechnet –, hat er sie rechtzeitig selbst zu sichern; für Einwilligungen steht ihm hierfür ein Export zur Verfügung. Unabhängig von den vorstehenden Fristen ist der Verantwortliche gehalten, nicht mehr erforderliche Verläufe im Rahmen seiner Pflicht zur Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) früher löschen zu lassen. Spätestens mit der Löschung seines Kontos werden sämtliche NetBaseChat-Daten (Kanäle, Zugangsdaten, Kontakte, Gespräche, Nachrichten, Ablauf-Protokolle und Einwilligungsprotokolle) vollständig gelöscht.
Verbindung lösen. Löst der Verantwortliche einen Kanal, werden die Zugangsdaten gelöscht und der Nachrichten-Empfang beim Anbieter abgemeldet. Die bis dahin empfangenen Kontakte, Gespräche und Verläufe sowie das Einwilligungsprotokoll bleiben erhalten – Letzteres bewusst, weil es dem Verantwortlichen als Nachweis nach § 7a UWG dient. Ein Löschen dieser Daten erfolgt auf gesonderte Weisung.
Werberechtliche Verantwortung. Der Verantwortliche stellt sicher, dass er Direktnachrichten – einschließlich der privaten Antwort auf einen Kommentar – nur im rechtlich zulässigen Rahmen versendet, insbesondere, dass er für Werbung die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers besitzt (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG), diese dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt (§ 7a UWG) und dass er die Nutzungs- und Plattformbedingungen des jeweiligen Anbieters einhält. Das Modul stellt hierfür ein nur anfügbares Einwilligungsprotokoll bereit; die inhaltliche Bewertung, die Aufbewahrung über das Bestehen seines Kontos hinaus sowie die Erfüllung der Betroffenenrechte obliegen dem Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter haftet nicht für vom Verantwortlichen veranlasste Nachrichten.
Die Plattform stellt dem Verantwortlichen ein geführtes „Kontakt-Spiel“ mit allgemeinen Erinnerungsfragen bereit, zu denen er Namen von Personen aus seinem persönlichen und beruflichen Umfeld notieren kann. Welche Namen er erfasst, entscheidet allein der Verantwortliche; die Fragen sind unverbindliche Gedächtnisstützen ohne rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Der Auftragsverarbeiter speichert ausschließlich die in Ziffer 4 genannten Angaben (Name und Kategorie), sieht die Namen nicht ein (Row-Level Security), wertet sie nicht aus, führt sie nicht mit anderen Daten zusammen, übermittelt sie nicht an Dritte und übergibt sie insbesondere nicht an die KI-Unterauftragnehmer nach Ziffer 8.
Rechtsgrundlage. Der Verantwortliche stellt sicher, dass er für die Erfassung dieser Namen eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO hat; in Betracht kommt regelmäßig sein berechtigtes Interesse an der Vorbereitung der eigenen geschäftlichen Kontaktaufnahme (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Abwägung im Einzelfall obliegt ihm. Ihm ist bekannt, dass die Ausnahme für persönliche oder familiäre Tätigkeiten (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO) nicht greift, soweit die Liste – wie hier vorgesehen – der Vorbereitung seiner Vertriebstätigkeit dient.
Informationspflicht bei Erhebung bei Dritten (Art. 14 DSGVO). Die Namen stammen nicht von den betroffenen Personen selbst; diese haben von der Erfassung zunächst keine Kenntnis. Die Pflicht, sie zu informieren, trifft ausschließlich den Verantwortlichen – der Auftragsverarbeiter verfügt über keinerlei Kontaktdaten dieser Personen und kann sie weder benachrichtigen noch die Pflicht für den Verantwortlichen erfüllen. Der Verantwortliche informiert die betroffene Person innerhalb der Fristen des Art. 14 Abs. 3 DSGVO – grundsätzlich binnen eines Monats (lit. a), spätestens jedoch bei der ersten Ansprache (lit. b) – und benennt dabei auch die Herkunft der Daten (Art. 14 Abs. 2 lit. f DSGVO). Ob im Einzelfall eine Ausnahme nach Art. 14 Abs. 5 DSGVO greift, beurteilt allein der Verantwortliche. Auf ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- oder Widerspruchsverlangen einer genannten Person antwortet der Verantwortliche selbst; der Auftragsverarbeiter unterstützt ihn dabei technisch (Ziffer 6).
Weisung zum Inhalt des Namensfeldes. Der Verantwortliche verpflichtet sich, in das Namensfeld ausschließlich den Namen bzw. eine schlichte Bezeichnung der Person einzutragen und es nicht für weitergehende Angaben zu nutzen – insbesondere nicht für Kontaktdaten, Einschätzungen oder Angaben, die besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder Daten nach Art. 10 DSGVO offenbaren würden. Im Übrigen gilt Ziffer 13 entsprechend.
Speicherbegrenzung. Über die Speicherdauer entscheidet im Grundsatz der Verantwortliche: Er kann jeden Eintrag jederzeit selbst löschen und ist gehalten, nicht mehr benötigte Namen im Rahmen seiner Pflicht zur Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) zeitnah zu entfernen. Ergänzend setzt der Auftragsverarbeiter eine Höchstspeicherfrist durch, der der Verantwortliche mit Abschluss dieses Vertrags zustimmt: Ein offenerEintrag, der zwölf Monate nach seiner Erfassung weder in einen Interessenten-Eintrag umgewandelt noch gelöscht wurde, wird durch einen täglichen automatischen Lauf endgültig gelöscht. Ein gesonderter Hinweis vor Ablauf der Frist erfolgt nicht; das Alter jedes offenen Eintrags ist in der Anwendung jederzeit sichtbar. Die Frist ist eine Obergrenze und keine Mindestspeicherdauer und lässt die vorstehende eigene Pflicht des Verantwortlichen unberührt. Die Plattform unterstützt ihn im Übrigen bei der Entscheidung, ersetzt sie aber nicht: Einträge, die länger als 30 Tage unbearbeitet sind, werden ihm als liegengeblieben angezeigt, und je Konto sind höchstens 100 offene Namen möglich. Wandelt er einen Namen in einen Interessenten-Eintrag um, bleibt die Zeile der Namensliste allein zum Schutz vor Doppelerfassung bestehen; sie ist von der Zwölf-Monats-Frist nicht erfasst, weil für den daraus entstandenen Interessenten-Eintrag die Fristen der Kontaktverwaltung gelten. Mit der Löschung des Kontos wird die gesamte Namensliste – einschließlich der bereits umgewandelten Zeilen – vollständig gelöscht (Ziffer 10).
Richtet der Verantwortliche im Plan Enterprise Personen (bis zu zwei, nach individueller Vereinbarung auch mehr), die ihn in seinem eigenen Geschäft unterstützen, einen Assistenz-Zugang zu seinem Konto ein (AGB Ziffer 3), handeln diese Personen auf Seiten des Verantwortlichen als ihm unterstellte Personen im Sinne des Art. 29 DSGVO. Sie sind weder Unterauftragnehmer noch Personal des Auftragsverarbeiters. Der Zugriff einer Assistenz auf Auftragsdaten in den für sie freigegebenen Bereichen – einschließlich des Papierkorbs (Ziffer 6) mit dem Zurückholen und dem endgültigen Löschen von Einträgen – gilt als vom Verantwortlichen veranlasster Zugriff; für ihre Unterweisung, ihre Verpflichtung zur Vertraulichkeit und die Einhaltung seiner Weisungen sorgt der Verantwortliche selbst (Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO).
Als Weisung des Verantwortlichen gelten dabei: (1) die Freischaltung der Auftragsdaten seines Kontos in den freigegebenen Bereichen für die von ihm eingeladenen Assistenzen, solange der Zugang aktiv ist und das Konto den Plan Enterprise hat; (2) der Vermerk, welcher Zugang einen Eintrag (Kunde, Interessent, Kontakteintrag, Termin, Partner-Notiz) angelegt hat, und seine Anzeige im Konto; (3) die Zustellung der Erinnerungen zur Uhrzeit seiner Wiedervorlagen an eine Assistenz per E-Mail bzw. über Telegram, sobald der Verantwortliche dies für diese Assistenz einschaltet – mit demselben Inhalt wie an ihn selbst (Uhrzeit, Namen und hinterlegter Grund), über die in Ziffer 8 genannten Unterauftragnehmer Resend bzw. Telegram und nur, solange die Assistenz der Zustellung per E-Mail nicht selbst widersprochen hat; (4) die Protokollierung der Team-Aktivität: Solange zu seinem Konto mindestens ein aktiver (nicht pausierter) Assistenz-Zugang besteht, dessen Einladung angenommen wurde, und der Plan Enterprise des Verantwortlichen läuft, protokolliert der Auftragsverarbeiter automatisch Aktionen des Verantwortlichen und seiner Assistenzen an Interessenten und Kunden (Anlegen, Löschen, Archivieren und Wiederherstellen, Zurückholen aus dem Papierkorb, Übernahme als Kunde, Importe als Anzahl, Statusänderungen, Änderungen der Zuständigkeit, Eintragen eines Kontakts nur mit dessen Art, Anlegen und Erledigen von Wiedervorlagen, Zusammenführen zweier Einträge mit dem Namen des dabei gelöschten Eintrags) mit den in Ziffer 4 genannten Angaben, zeigt dem Verantwortlichen alle Einträge seines Kontos einschließlich einer Wochenübersicht je Person und jeder Assistenz ausschließlich ihre eigenen Einträge an und löscht jeden Eintrag zwölf Monate nach seiner Entstehung automatisch. Was eine Person lediglich ansieht, wird nicht protokolliert. Sind alle Assistenz-Zugänge pausiert oder endet der Plan Enterprise, endet die Protokollierung; bereits bestehende Einträge bleiben bis zum Ablauf ihrer Frist bestehen. Als Weisung gilt ferner (5): Erstellt eine Assistenz eine Grußkarte (Ziffer 3), die Übernahme einer Kopie ihres beim Zugang hinterlegten Namens in die Karte und seine Anzeige als Absender auf der Kartenseite mit dem Zusatz „im Auftrag von“ und dem Namen des Verantwortlichen, ohne Foto; die Schaltfläche zur Antwort und der Link zum Impressum bleiben die des Verantwortlichen. Auch insoweit ist der Verantwortliche Verantwortlicher; die Abstimmung mit der Assistenz über die Anzeige ihres Namens obliegt ihm. Die Kopie wird mit der Karte gelöscht (Ziffer 3), auch wenn der Assistenz-Zugang zuvor entfernt wurde. Entfernt der Verantwortliche einen Assistenz-Zugang, endet der Zugriff sofort und der Vermerk nach (2) wird gelöscht; die Auftragsdaten selbst bleiben unverändert, und die Einträge nach (4) bleiben bis zum Ablauf ihrer Frist bestehen (die Assistenz wird darin nicht mehr mit Namen angezeigt, ein bei einer Zuständigkeitsänderung vermerkter Name bleibt erhalten). Ebenso bleibt ein Eintrag nach (4) nach dem Löschen des betroffenen Interessenten oder Kunden bis zum Fristablauf bestehen; einzelne Einträge löscht der Auftragsverarbeiter auf Weisung des Verantwortlichen früher, insbesondere wenn dieser einem Löschverlangen einer betroffenen Person nachkommt (Ziffer 6, Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO). Wird das Konto des Verantwortlichen gelöscht, werden die Assistenz-Zugänge und alle Einträge nach (4) mitgelöscht (Ziffer 10).
Für die Protokollierung nach (4) ist der Verantwortliche auch gegenüber seinen Assistenzen Verantwortlicher. Er informiert sie vor der Einladung über die Protokollierung (Art. 13 DSGVO), stellt eine Rechtsgrundlage sicher – bei Beschäftigten unter Beachtung der Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz (Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG) – und beteiligt einen etwa bestehenden Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Er nutzt die Einträge nur für die Organisation seiner Geschäftstätigkeit und die Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten. Der Auftragsverarbeiter weist eine Assistenz in der Anwendung auf die Protokollierung hin und leitet Anfragen einer Assistenz zu ihren Rechten an den Verantwortlichen weiter; das ersetzt die Information durch den Verantwortlichen nicht.
Name, E-Mail-Adresse und Zugangsdaten einer Assistenz sowie die Angaben zur Verwaltung ihres Zugangs verarbeitet der Auftragsverarbeiter nicht im Auftrag, sondern als eigener Verantwortlicher zur Bereitstellung des Zugangs; ausgenommen ist die Team-Aktivität nach (4), die im Auftrag verarbeitet wird. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung (Abschnitt 27).